Das Gericht verurteilt einen Autobahn-Drängler zu einer Geldstrafe und verhängt neun Monate Fahrverbot.

Leonberg - Lichthupe, Auffahren, Ausbremsen und dann auch noch ein ausgestreckter Mittelfinger: Einem Autofahrer aus Ettenheim im Ortenaukreis ist jedes Mittel recht gewesen, um im Februar 2016 auf der Autobahn 8 schneller voranzukommen. Jetzt wurde der 38-Jährige am Leonberger Amtsgericht wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt, seinen Führerschein ist er auch los.

 

An der Autobahnausfahrt Rutesheim herrschte am späten Nachmittag jenen Tages dichter Berufsverkehr in Richtung Karlsruhe. Auf dem linken Fahrstreifen war ein 36-jähriger Mann mit seiner schwangeren Frau, dem dreijährigen Kind und seinem Vater unterwegs, als ihnen der Angeklagte mit seinem Opel Corsa dicht auffuhr und dann mehrmals den Scheinwerfer betätigte. „Es hätte ohnehin nichts gebracht, wäre er an uns vorbeigefahren, die Autobahn war voll“, erzählte der Familienvater aus Kaiserslautern vor Gericht.

Drängler zeigt den Mittelfinger

Dennoch habe er auf die rechte Spur wechseln wollen, um den Drängler überholen zu lassen. „Da tauchte er aber plötzlich neben uns auf und streckte mir den Mittelfinger entgegen“, berichtete der 36-Jährige. Dann habe der Angeklagte versucht, ihn rechts zu überholen, was ihm aber wegen des Lastwagens vor ihm nicht gelungen sei. „Auf einmal scherte er nach links aus und drängte mich fast von der Straße ab“, erzählte der Mann, der so stark habe abbremsen müssen, dass das Anti-Blockier-System angeschlagen habe. „Hätte ich nicht gebremst, dann wäre es zu einer Kollision gekommen“, sagte er vor Gericht.

Doch der Raser hatte noch nicht genug. Nachdem der 36-Jährige wieder beschleunigt habe, habe der Angeklagte erneut auf die Bremse gedrückt. „Ich musste auf die Grünfläche ausweichen, und dabei wurde eine Felge beschädigt“, erzählte der Mann und polterte: „Er hat unser Leben in Gefahr gebracht!“ Doch bis auf einen „gewaltigen Schrecken“ sei den Insassen zum Glück nichts passiert. Der Pfälzer sei viel mit dem Auto unterwegs, auch beruflich. „Aber so etwas hatte ich noch nicht erlebt“, erklärte der Fachmann für Systemgastronomie, der bei der Polizei Anzeige gegen den Opel-Fahrer erstattete. Seine Frau hatte sich das Kennzeichen notiert und auch ein Foto von dem Drängler geschossen.

Rowdyhaftes Fahrverhalten

Dem Staatsanwalt platzte beinahe der Kragen. „So eine Nummer bei einer Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern – da fällt einem nichts mehr ein“, befand dieser und forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 80 Euro, dazu ein zwölfmonatiges Fahrverbot für den Drängler. Der 38-Jährige, der ohne Rechtsbeistand erschienen war, verzichtete auf ein Schlusswort – er hatte auch in der gesamten Verhandlung geschwiegen und weder zu seinen persönlichen Verhältnissen noch zu dem Tatvorwurf Angaben gemacht.

„Obwohl das Ganze fast eineinhalb Jahre her ist, stehen die Zeugen noch immer unter dem Eindruck des Erlebten“, monierte die Amtsrichterin Jasmin Steinhart, der nicht zuletzt auch übel aufstieß, dass der Angeklagte schon früher mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen war. Sie verdonnerte den Mann aus Ettenheim zu 70 Tagessätzen je 60 Euro, außerdem muss er neun Monate ohne seinen Führerschein auskommen. „Ihr Fahrverhalten war einfach nur rowdyhaft“, sagte die Richterin zum Schluss.