Zwei ehemaligen Angestellte des Oberndorfer Waffenherstellers Heckler & Koch sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Unternehmen muss außerdem ein Millionen-Bußgeld zahlen.

Stuttgart - Im Prozess um umstrittene Waffentransporte der Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko sind zwei frühere Mitarbeiter zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Von Heckler & Koch sollen 3,7 Millionen Euro eingezogen werden, sagte der Vorsitzende Richter am Stuttgarter Landgericht am Donnerstag. Das trifft die Firma mit einem Jahresumsatz von rund 200 Millionen Euro hart. Drei weitere Angeklagte - zwei ehemalige Geschäftsführer und ein früherer Vertriebsleiter - wurden freigesprochen.

 

G36 und Maschinenpistolen für Mexiko

In dem Verfahren geht es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4500 Sturmgewehre des Typs G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko landen konnten, obwohl sie dorthin nicht hätten geliefert werden dürfen. „Dieses Verfahren ist kein Tribunal über deutsche Rüstungspolitik“, machte der Richter klar. Es sei lediglich um die Genehmigungen gegangen. Ein Fehlverhalten der beteiligten Behörden hatte die Staatsanwaltschaft nicht gesehen. Rüstungsgegner hatten vor dem Gerichtsgebäude zu einer Mahnwache aufgerufen, sie sehen auch Verantwortung bei den beteiligten Ausfuhrbehörden.

Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens sind die zur Genehmigung mitgelieferten sogenannten Endverbleibserklärungen der mexikanischen Behörden, in denen - wie der Name sagt - der endgültige Zielort der Waffen beschrieben ist. Der Richter hatte bereits vor Monaten Zweifel daran, dass diese Erklärungen Teil der Genehmigung sind. Die Staatsanwaltschaft ging in ihren Plädoyers deshalb davon aus, dass die Angeklagten wussten, dass die fraglichen Angaben nicht stimmten und sich so die Genehmigungen für die Ausfuhren erschlichen. Heckler & Koch habe im Wissen um einen anderen Verbleib die Waffen nach Mexiko geliefert, so einer der Staatsanwälte in seinem Plädoyer.

Internationaler Haftbefehl beantragt

Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass sich ein früherer Vertriebsleiter an der bandenmäßigen Ausfuhr von Waffen aufgrund von erschlichenen Genehmigungen beteiligt hat. Die Sachbearbeiterin habe sich der Beihilfe schuldig gemacht. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Haftstrafen von mehr als zwei Jahren gefordert.

Die von Gericht und Anklage als Hauptverantwortliche ausgemachten Männer standen jedoch nicht vor Gericht: Ein früherer Bereichsleiter lebt nicht mehr, und der ehemalige Handelsvertreter aus Mexiko ist seinem Anwalt zufolge zu krank um anzureisen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat für ihn inzwischen einen internationalen Haftbefehl beantragt. Das Gericht muss darüber noch entscheiden.