Im Prozess gegen Peter Madsen, der die schwedische Journalisten Kim Wall umgebracht haben soll, fordert die dänische Staatsanwaltschaft lebenslange Haft. Der U-Boot-Erfinder könne wieder zuschlagen, argumentiert die Anklage.

Kopenhagen - Zum Abschluss des Mordprozesses gegen den dänischen U-Boot-Erfinder Peter Madsen hat die Anklage lebenslange Haft gefordert. Wenn der 47-jährige Madsen nicht im Gefängnis bleibe, bestehe die Gefahr, dass er wieder ein ähnliches Verbrechen begehe wie den Mord an der schwedischen Journalistin Kim Wall, sagte Staatsanwalt Jakob Buch-Jepsen am Montag in seinem Schlussplädoyer. Die Verteidigung hingegen erklärte, für einen Schuldspruch wegen Mordes fehlten die Beweise. Das Urteil soll am Mittwoch fallen.

 

Madsen wird vorgeworfen, Wall im vergangenen Jahr bei einer privaten Fahrt mit seinem selbst gebauten U-Boot gefoltert, getötet und zerstückelt zu haben. Die Polizei entdeckte auf der Suche nach der vermissten Wall damals das U-Boot, doch dieses sank kurz darauf und nur Madsen war an Bord. In den folgenden Wochen wurden nach und nach Leichenteile gefunden.

Madsen bestreitet Tötung

Madsen gestand, diese über Bord geworfen zu haben, sagte aber, die Frau sei bei einem Unfall ums Leben gekommen. Er habe sie nur zerstückelt, weil er sie auf See bestatten wollte und den schweren Körper nicht als Ganzes aus der Luke habe heben können.

Wie die Schwedin genau zu Tode kam wurde, sei nach wie vor unklar, sagte der Staatsanwalt in dem Gerichtssaal, in dem auch die Eltern von Wall saßen. Möglicherweise sei sie enthauptet oder erdrosselt worden.

Lebenslange Haft dauert in Dänemark 16 Jahre. Die Strafe kann aber noch verlängert werden. Zudem kann ein Verurteilter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Buch-Jepsen sagte, Madsen sei nicht psychisch krank, sondern lediglich emotional gestört. Er verwies auch auf ein Gutachten, dass Madsen als intelligenten Mann mit psychopathischen Tendenzen beschrieb.

Verteidigung: Sechs Monate Haft für Leichenschändung

Madsens Verteidigerin Betina Hald Engmark bezeichnete den Fall als „eine Horrorgeschichte“. Diese basiere jedoch nicht auf Fakten, sondern auf undokumentierten Behauptungen. „Es ist nicht die Pflicht meines Klienten, zu beweisen, dass er unschuldig ist“, sagte sie. „Es ist die Aufgabe des Staatsanwaltes, zu beweisen, dass er schuldig ist.“ Es gebe keine Zweifel daran, dass Madsen die Leiche zerstückelt habe. Deshalb solle er für Leichenschändung sechs Monate in Haft. Es fehlten aber Beweise, dass er Wall getötet habe.

Madsen selbst wandte sich am Montag an die Eltern Walls und sagte: „Was geschehen ist, tut mir sehr, sehr leid.“

Die 30-jährige Wall war eine freie Journalistin, die unter anderem für die „New York Times“, den „Guardian“ und andere Zeitungen geschrieben hatte. Sie war am 10. August auf das U-Boot gekommen, um Madsen zu interviewen.