Minneapolis - Im Prozess gegen den weißen Ex-Polizisten Derek Chauvin wegen der Tötung des Afroamerikaners George Floyd haben sich die zwölf Geschworenen auf ein Urteil verständigt.

Minneapolis - Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Afroamerikaners George Floyd ist ein Urteil gefallen. Die Entscheidung der Geschworenen im Verfahren gegen den weißen Ex-Polizisten Derek Chauvin sollte in Kürze verkündet werden, wie das Gericht in Minneapolis am Dienstag mitteilte. Chauvin ist wegen Mordes zweiten Grades, Mordes dritten Grades und Totschlags zweiten Grades angeklagt. Die Jury hatte erst am Montagnachmittag mit ihren Beratungen begonnen.

 

Chauvin hatte dem wegen Falschgeldvorwürfen festgenommenen Floyd am 25. Mai 2020 in Minneapolis neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl der Afroamerikaner wiederholt klagte, er bekomme keine Luft mehr. Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod sorgte international für Empörung und löste in den USA landesweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt aus.

Staatsanwaltschaft forderte Schuldspruch in allen drei Anklagepunkten

Die Staatsanwaltschaft forderte am Montag in ihrem Schlussplädoyer einen Schuldspruch gegen Chauvin in allen drei Anklagepunkten. Der weiße Ex-Polizist habe Floyd durch seinen Knie-Einsatz getötet: „Das war keine Polizeiarbeit. Das war Mord“, sagte Staatsanwalt Steve Schleicher. „Das waren neun Minuten und 29 Sekunden eines schockierenden Amtsmissbrauchs.“

Chauvins Verteidiger Eric Nelson erklärte dagegen, der weiße Ex-Polizist müsse freigesprochen werden. Chauvin habe rechtmäßig und gemäß der Polizeiregeln Zwangsmittel eingesetzt, weil Floyd bei seiner Festnahme „aktiven Widerstand“ geleistet habe. Die Staatsanwaltschaft könne zudem nicht zweifellos belegen, dass nicht Herzprobleme und Drogenkonsum bei Floyds Tod eine Rolle gespielt hätten.

Sollte Chauvin in einem oder mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen werden, würde das Strafmaß erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Auf den Hauptanklagepunkt Mord zweiten Grades steht eine Höchststrafe von 40 Jahren Gefängnis.