Ein Jäger ist in Augsburg wegen des Erschießens von zwei Hunden zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Besitzerin der Hunde musste mit ansehen, wie der Mann einer der Hündinnen den Gnadenschuss in den Kopf gab.

Augsburg - Ein Jäger ist wegen des Erschießens von zwei Hunden zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Die beiden Hündinnen Leni und Maja hatten zuvor zwar einen Hasen gewildert, zum Zeitpunkt der tödlichen Schüsse waren sie aber nach Überzeugung des Augsburger Amtsgerichts bereits auf dem Weg nach Hause. Richter Roland Fink betonte bei seiner Urteilsverkündung am Mittwoch, dass Hunde nach dem Jagdrecht nur unmittelbar in dem Moment getötet werden dürften, wenn sie gerade dem Wild nachstellen.

 

Frau übergibt sich vor Entsetzen

Das Gericht sprach den 53 Jahre alten Mann wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin schuldig. Denn die Besitzerin der Hunde musste mit ansehen, wie der Jäger einer der Hündinnen, die nur angeschossen war und noch lebte, vor ihren Augen den Gnadenschuss in den Kopf gab.

Die Frau übergab sich vor Entsetzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt zwar inzwischen fest, dass Haustiere nicht mehr als Sachen anzusehen sind, im strafrechtlichen Sinn gelten die Tiere aber weiter als Sachen, weswegen es in dem Prozess um Sachbeschädigung ging.

Jäger verliert seine Zulassung

Der Jäger hatte zunächst einen Strafbefehl über 55 Tagessätze zu 60 Euro erhalten. Hätte er diesen angenommen, hätte er seinen Jagdschein behalten können, denn dieser wird üblicherweise erst ab einer Strafe von 60 Tagessätzen aberkannt. Da der 53-Jährige aber Einspruch einlegte und es deswegen zum Prozess kam, fiel die Strafe mit 90 Tagessätzen zu 50 Euro höher aus. Der Verteidiger des Jägers ließ zunächst offen, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.