Der U-Bahn-Schläger aus Berlin war bei seinem brutalen Angriff auf einen Fahrgast im U-Bahnhof Friedrichstraße wahrscheinlich betrunken.

Berlin - Der 18-jährige U-Bahn-Schläger aus Berlin war bei seinem brutalen Angriff auf einen Fahrgast im U-Bahnhof Friedrichstraße möglicherweise vermindert schuldfähig. Die Vidoeaufzeichnung im Bahnhof zeige eine deutliche Enthemmung durch Alkohol, erklärte die Sachverständige Cornelia Mikolaiczyk am Dienstag vor dem Berliner Landgericht. „Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass die Steuerungsfähigkeit wegen des Alkoholkonsums erheblich vermindert gewesen sein könnte“, so die Fachärztin. Die Plädoyers sind Gerichtsangaben zufolge für Donnerstag geplant, das Urteil soll am 19. September folgen.

 

Die in der Anklage angenommenen Blutwerte von 3,11 Promille „sprechen für eine deutliche Intoxikation“, stellte die Expertin fest. Für eine Persönlichkeitsstörung zur Tatzeit fand sie keine Anhaltspunkte. Die Gutachterin empfahl, wegen Reifeverzögerungen das Jugendrecht anzuwenden.

Tat gestanden

Der 18-jährige Gymnasiast hatte den brutalen Angriff vom Ostersamstag auf sein zufällig gewähltes Opfer gestanden. Der Schüler hatte einen damals 29-jährigen Handwerker im U-Bahnhof Friedrichstraße mit einer Flasche niedergeschlagen. Dann misshandelte er sein reglos am Boden liegendes Opfer mit vier Fußtritten gegen den Kopf. Ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Seine Tat hatte er selbst als „Schweinerei“ bezeichnet, für die es keine Entschuldigung gebe. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst und eine Debatte über Jugendgewalt entfacht.

Eigenen Angaben zufolge trinkt der Sohn eines Frührentnerehepaars seither keinen Tropfen Alkohol mehr. Vor der Tat habe er so heftig gezecht wie noch nie zuvor im Leben. Eine Blutprobe liegt nicht vor, weil der Schüler sich erst einen Tag später stellte. Die Enthemmung sieht die Gutachterin im Verhalten des 18-Jährigen bestätigt. Er war vor dem Angriff ins Gleisbett gesprungen und hatte mit Schottersteinen um sich geworfen. Die Expertin geht davon aus, dass der Schüler Gefahren nicht mehr richtig einschätzen konnte.

Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma

Das inzwischen 30-jährige Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch und Prellungen. Der Mann hat bis heute psychisch mit den Folgen des Überfalls zu kämpfen. Der Angeklagte litt nach Angaben der Expertin nach der Tat an depressiven Störungen. Bei den Untersuchungen habe der Schüler „verzweifelt und hoffnungslos“ gewirkt. Es bestehe die latente Gefahr einer Selbsttötung.

Depressive Störungen hatte der Angeklagte laut Mikolaiczyk auch vor der Tat. Als Grund nannte die Expertin unter anderem die schwierige Situation im Zusammenleben mit zwei seit Jahren schwer erkrankten Eltern. Als Junge sei der schmächtige Angeklagte Prügelknabe für die anderen Kinder gewesen. Als Teenager fügte er sich selbst Schnittverletzungen zu.