Gericht spricht Rutesheimer aber wegen Beleidigung und Widerstands gegen die Polizei schuldig.

Leonberg/Rutesheim - Nach der Aussage der Hauptzeugin, die beim Verhandlungsauftakt gefehlt hatte, da sie offenbar die Ladung nicht bekam, ergab sich für die Amtsrichterin Jasmin Steinhart ein etwas anderes Bild des Tathergangs als in der Anklageschrift niedergelegt. Zwar verurteilte sie den Rutesheimer wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro. Allerdings stellte sie die Sache wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ein und hob damit die Beschlagnahme des nach dem Vorfall eingezogenen Führerscheins auf – der 24-Jährige bekam ihn nach der Verhandlung wieder.

 

„Laut der Geschädigten und auch dem Zeugen war der Angeklagte aus dem Stand heraus ganz leicht aufgefahren, und es entstand auch nur ein minimaler Schaden am Fahrzeug“, erklärte die Richterin ihre Entscheidung. Sie konnte zwar nachempfinden, dass der Mann in einer „emotionalen Extremsituation“ war. „Aber Sie hätten sich nicht gegen die Festnahme der Polizei widersetzen und diese schon gar nicht beleidigen dürfen“, monierte sie. Strafverschärfend für das Urteil waren nicht zuletzt die Vorstrafen des Rutesheimers. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister listete Sachbeschädigung, sexuellen Kindesmissbrauch, Urkundenfälschung, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Hausfriedensbruch auf.

Mann lauert Ex-Freundin auf

Ein Vorfall im vergangenen Juni hatte den Mann auf die Anklagebank gebracht. Damals war er seiner Ex-Freundin nach der Arbeit aufgelauert, um eigener Aussage nach, Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen. Die junge Frau wollte aber davon nichts wissen und stieg in ihr Auto ein. Dem Rutesheimer platzte der Kragen, er fuhr ihr beim Einfahren in den Kreisverkehr hinten auf. Der bereits an der Stoßstange befindliche Riss hatte sich der Frau zufolge noch weiter ausgedehnt, mehr passierte aber nicht. Damit waren die von der Werkstatt veranschlagten 1400 Euro für den Austausch der Stoßstange vom Tisch – zumal der Wagen ohnehin zwischenzeitlich verkauft wurde.

Zudem entfernte der 24-Jährige auch noch die mit einem Clip befestigen Nummernschilder, um seine Ex-Freundin an der Weiterfahrt zu hindern. Kurz danach traf die von einem Radfahrer herbeigerufene Polizei ein – der Mann hatte auch den Rempler beobachtet. Der Angeklagte wollte ihm übrigens das Paket, das er dabei hatte, „in den Arsch schieben“, sollte er sich nicht raushalten. Der geladene Polizist sprach von einer Situation, die „nicht mehr zu beherrschen war“, weshalb er damals noch eine zweite Streife angefordert hatte.

Angeklagter beschimpfte die Polizisten

Weil sich der Rutesheimer nicht beruhigen ließ, mussten die Beamten ihm Handschellen anlegen. Dagegen wehrte er sich aber nach allen Kräften und beschimpfte sie auch noch als „Pisser“, wie einer der Polizisten vor Gericht erzählte. Der arbeitssuchende Mann, der früher einen Reifenverkauf betrieb, hatte den Rempler zugegeben, wollte dabei aber keinen Schaden verursacht haben. Die Beleidigung und den Widerstand gegen die Polizei stritt er jedoch ab und beschwerte sich darüber, dass die Beamten „überreagiert“ und die Handschellen so fest angelegt hätten, dass „seine Hände ganz taub wurden“.

Der Hintergrund war offenbar Eifersucht. Die Rutesheimerin erzählte vor Gericht, dass ihr Ex-Freund ihr immer wieder nachgestellt sei, sie mit dem Auto verfolgt und bedroht habe. Auch soll er schon handgreiflich geworden sein, was sie aber nicht zur Anzeige gebracht hatte. Inzwischen werde sie von dem Mann in Ruhe gelassen. „Er hat sich nach der ganzen Sache mehrfach entschuldigt, aber ich will einfach nichts mehr von ihm wissen!“, sagte diese. Und der 24-Jährige versicherte auf der Anklagebank, dass es dabei bleiben werde.