Ein 38-Jähriger Renninger soll einen Cousin verprügelt haben. Jetzt seht er vor Gericht.

Leonberg - Das ist ein seit Jahren andauerndes Familiendrama“, beschreibt ein Zeuge die Hintergründe eines Falles, mit dem sich kürzlich das Leonberger Amtsgericht befassen musste. Angeklagt war ein 38-jähriger Renninger, der im April 2018 seinen Cousin im Treppenhaus seines Hauses zusammengeschlagen haben soll. Er habe ihn zunächst zu Boden geschlagen und dann mehrere Tritte gegen den Kopf verpasst, sodass das Opfer eine Gehirnerschütterung und eine Platzwunde im Gesicht erlitt. Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung.

 

Schlecht über die Mutter geredet

Der 38-Jährige wies den Vorwurf weit von sich. Er räumte ein, dass es zwischen ihm und seinem Cousin immer wieder zu Streitigkeiten gekommen sei. „Er hat schlecht über mich und meine Mutter geredet und mich als Junkie bezeichnet.“ Er habe ihm erwidert, dass er es nicht wert sei, den Familiennamen zu tragen und habe sich geweigert, bei einem Junggesellenabend mit ihm an einem Tisch zu sitzen.

An dem besagten Tag im April sei es jedoch zu keiner körperlichen Auseinandersetzung gekommen. „Er wollte mir einen Laptop zurückbringen und hat gleich wieder zu stänkern angefangen. Aber ich habe ich einfach wieder weggeschickt, weil mich mein Bruder abgeholt hat, um zusammen Möbel aufzubauen“, erklärte der 38-Jährige.

Ganz anders schilderte jedoch der 24-jährige Cousin den Ablauf des Aprilnachmittages: Er sei zum Angeklagten gekommen, um von ihm 1000 Euro zurückzufordern, die er ihm für den Kauf eines Hundes gegeben habe. Der Hund habe ihm aber nicht gefallen. Den Laptop hätte er zurückgegeben, wenn er die 1000 Euro zurückbekommen hätte.

Schmerzmittel und Krankschreibung

Zu einer Aussprache sei es jedoch gar nicht gekommen. Der 38-Jährige habe ihn sofort zur Tür reingezogen und ihm einen Schlag ins Gesicht verpasst. Er sei dann kurz k. o. gegangen, und von Tritten ins Gesicht wieder aufgewacht. Zu seinem Glück sei dann eine ausgehängte Tür, die im Treppenhaus gestanden sei, auf den Angeklagten gekippt, sodass er habe fliehen können. An der Bushaltestelle habe er ein Foto von seinen Verletzungen gemacht und an seinen Bruder geschickt, der gekommen sei und einen Krankenwagen gerufen habe. Zwei Tage sei er im Krankenhaus gewesen, anschließend sei er zwei Wochen krankgeschrieben gewesen und habe Schmerzmittel nehmen müssen.

Diese Aussage bestätigte der Bruder des 24-Jährigen im Zeugenstand. „Mein Bruder war komplett demoliert“, erklärte er plastisch. Eine Gesichtshälfte sei komplett aufgeplatzt und angeschwollen gewesen. Er habe dem Angeklagten geschrieben, dass er die Polizei alarmiere und die Bilder der Verletzungen später auf WhatsApp gepostet.

„Keinerlei Verletzungen“

Völlig entgegen stand dem die Aussage des 31-jährigen Bruders der Angeklagten, der diesen zum Möbel zusammenbauen abgeholt hatte. „Ich habe das angebliche Opfer auf dem Weg zu meinem Bruder gesehen. Er wirkte vollkommen entspannt und hatte keinerlei Verletzungen im Gesicht“, erklärte er vor Gericht.

Letzten Endes kamen Staatsanwaltschaft und Gericht an den Verletzungen des 24-Jährigen nicht vorbei. Ein Arzt hatte eine Gehirnerschütterung, eine Augapfelprellung und eine Rissquetschung im Gesicht attestiert. Der Anklagevertreter plädierte auf eine einjährige Bewährungsstrafe für den Angeklagten, der zehn Vorstrafen im Register stehen hat. „Dass sich der Cousin die Verletzungen selbst zugefügt hat, ist unwahrscheinlich“, meinte er.

Der Verteidiger des Angeklagten forderte einen Freispruch für den 38-Jährigen, der Cousin wolle nur ein paar alte Rechnungen begleichen. Die Verletzungen könne man sich sehr wohl selbst zufügen, meinte der Rechtsanwalt.

Die Verurteilung

Richter Thomas Krüger verurteilte den Angeklagten am Ende wegen einfacher Körperverletzung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldbuße von 1500 Euro an das Kinderhospiz Sternentraum in Backnang.

„Es ist zwar nicht nahe liegend, dass man Bilder von seinen eigenen Verletzungen macht, aber das Opfer stand unter Schock“, meinte Krüger. Zudem habe für den Cousin gesprochen, dass er den Angeklagten nicht bestraft sehen wollte, sondern nur ein Schmerzensgeld. Er und sein Bruder verließen den Gerichtssaal zufrieden: „Alles gut, das passt so“, meinten sie.