Prozess: Ein Mann hat sechs Wochen lang insgesamt 1500 Euro bekommen, obwohl er beschäftigt war.

Leonberg - Wie so mancher Angeklagte am Leonberger Amtsgericht hat sich auch der 41-jährige Kraftfahrer unschuldig gefühlt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Betrugs angeklagt. Er soll sechs Wochen lang von Anfang April bis Mitte Mai 2017 zu Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von knapp 1500 Euro bezogen haben, obwohl er zu dieser Zeit bei einer Firma für Renovierungsarbeiten beschäftigt gewesen sei.

 

Das wies die Verteidigerin des 41-Jährigen weit von sich. „Wir sind hier, um einen Freispruch zu bekommen“, erklärte sie theatralisch. Der Angeklagte habe die Arbeitsagentur sehr wohl über seinen neuen Job informiert. Dessen Lebensgefährtin, die sich schon immer um den „ganzen Papierkram gekümmert“ habe, sei Ende März oder Anfang April in der Agentur für Arbeit gewesen. „Die Behörde wusste Bescheid“, stellte die Anwältin klar.

Es geht um 1500 Euro

Das konnte eine Mitarbeiterin der Arbeitsagentur so nicht bestätigen. „Wir haben keinen Vermerk über eine Arbeitsaufnahme zum 1. April 2017 in der Akte“, erklärte sie. Von dieser habe man erst über eine Meldung der Krankenkasse des Angeklagten Mitte Mai erfahren. „Wir haben dann bei der Firma angerufen, die das bestätigt hat“, sagte die Behördenmitarbeiterin im Zeugenstand. Anschließend sei die weitere Auszahlung des Arbeitslosengeldes gestoppt und der zu viel bezahlte Betrag von 1500 Euro zurückgefordert worden.

Aus der Akte ergebe sich zudem, dass der Angeklagte Ende März wegen einer anderen Angelegenheit selbst bei der Agentur für Arbeit gewesen sei. „Er hat aber damals kein Wort darüber verloren, dass er wenige Tage später eine neue Arbeitsstelle antritt, sonst hätten wir das in der Akte vermerkt“, betonte die Frau. Und wenn tatsächlich die Lebensgefährtin des Angeklagten in der Agentur aufgetaucht wäre, hätte man sie wieder nach Hause geschickt und ihr gesagt, ihr Partner solle persönlich vorbeikommen. Zumindest hätte es ein Anschreiben an den 41-Jährigen gegeben. Der Staatsanwalt sah daraufhin die Anklage bestätigt und forderte eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten für den 41-Jährigen, der bereits 16 Vorstrafen hatte. Die Verteidigerin beharrte auf einem Freispruch: „Der Angeklagte ging fälschlicherweise davon aus, dass die Behörde informiert ist. Dieser Behörden-Wirrwarr bringt Menschen bisweilen durcheinander.“

Günstige Sozialprognose

Amtsrichter Thomas Krüger verurteilte den zweifachen Vater, der in seinem letzten Wort gebeten hatte, nicht ins Gefängnis zu müssen, wegen Betrugs letztendlich zu einer Geldstrafe von 7500 Euro. Seine letzte Verurteilung liege sieben Jahre zurück, man könne dank der gefestigten Familienstrukturen von einer günstigen Sozialprognose ausgehen.