Ein Betreuer und Testamentsvollstrecker war angeklagt, durch Barentnahmen und Überweisungen vom Nachlasskonto eines Mandanten 382 000 Euro veruntreut zu haben. Der Mann verließ den Saal aber ohne Strafe: Das Verfahren wurde eingestellt.

Ludwigsburg: Susanne Mathes (mat)

Ludwigsburg - Weil er satte Gewinne witterte, steckte ein 48-jähriger Geschäftsmann aus einer östlichen Kreisgemeinde nicht nur 100 000 Euro aus seinem Privatvermögen in die Spekulationen einer windigen Brokerfirma. Er überwies auch 100 000 Euro vom Nachlasskonto eines 2017 verstorbenen Pensionärs, für den er als Testamentsvollstrecker tätig war, auf ein tschechisches Konto – dabei hatte der Verstorbene sein Geld der katholischen Hospizstiftung in Stuttgart vererbt. Am Montag stand der Mann wegen Untreue vor dem Schöffengericht des Amtgerichts Ludwigsburg. Der Staatsanwalt warf ihm vor, durch Barentnahmen und Überweisungen vom Nachlasskonto 382 000 Euro veruntreut zu haben. Der Mann verließ den Saal aber ohne Strafe: Das Verfahren wurde eingestellt.

 

Statt Geldregens kam der Totalcrash

2015 hatte der kinderlose Senior den Angeklagten mit einer General- und Vorsorgevollmacht als Unterstützer in behördlichen und finanziellen Dingen eingesetzt, „ähnlich wie bei einer gesetzlichen Betreuung“, sagte der Mann. Auch für rund 90 andere Mandanten ist er in dieser Funktion tätig. Er half dem alten Herren, sein Testament aufzusetzen, und fungierte nach dessen Tode als Testamentsvollstrecker. Doch die Hospizstiftung sah bis heute nichts von dem geerbten Geld. „Als Nachlassabwickler führt man erst mal die Gelder zusammen, dann geht es weiter“, begründete der 48-Jährige. Zum „Zusammenführen“ zählte auch der Verkauf des Hauses des Verstorbenen. Am Erlös war der Betreuer prozentual beteiligt.

Dass er vom Nachlasskonto selbst mehrfach teils immense Geldbeträge entnahm, erklärte er mit rechtmäßigen Gebühren für seine Gutachter- und Testamentsvollstreckertätigkeit. Dass er darüber keine vollständig dokumentierten Nachweise vorlegte, stimmte indes sowohl die Vorsitzende Richterin als auch den Staatsanwalt ungehalten. Sein Anwalt entgegnete, die Staatsanwaltschaft habe alle Unterlagen konfisziert, was eine exakte Rekonstruktion erschwere. „Wollen Sie sagen, dass ein mittlerer sechsstelliger Betrag allein aus Gutachter- und Betreuertätigkeiten zustande kommt?“, fragte der Staatsanwalt. „Wenn das so ist, gebe ich meine Tätigkeit auf und werde auch Testamentsvollstrecker.“

„Ich sah mich als dynamischen Verwalter des Nachlasses“

Dass er die 100 000 Euro für Spekulationsgeschäfte überwies, gab der Betreuer zu. „Das muss ich nicht mit den Erben absprechen.“ Er habe sich aber nicht bereichern wollen: „Ich sah es als prima Gelegenheit, dem Nachlass etwas Gutes zu tun.“ Als VIP-Kunde der Broker-Firma, bei der ihm kleinere Anlagebeträge bereits „schöne Gewinne“ eingebracht hätten, habe er für einen besonderen „Trade“ 200 000 Euro gebraucht, aber nur die Hälfte selbst aufbringen können. „Ich sah mich als dynamischen Verwalter des Nachlasses, ich wollte keinen Nutzen aus fremdem Geld ziehen.“ Der Totalcrash des Deals sei dann eine Hiobsbotschaft gewesen. Heute sei klar: Die Firma habe 130 Anleger getäuscht.

Im gleichen Zeitraum erstatteten seine Banken wegen ungeklärter umfangreicher Geldverschiebungen auf seinen Konten eine Geldwäscheverdachtsmeldung. Die Polizei begann zu ermitteln. Der Mann veräußerte, um das verlorene Geld aus dem Erbe zurückzuerstatten, in einem Notverkauf sein privates Wohnhaus – mit großem Verlust, wie sein Anwalt betonte. Erwerber war ein früherer Geschäftspartner. Die der Hospizstiftung gegenüber längst angekündigte Zahlung von 300 000 Euro konnte der Mann dennoch nicht tätigen: Das Geld lag nicht mehr auf dem Nachlass-, sondern auf seinem Geschäftskonto – und war im Zuge der Ermittlungen eingefroren worden.

Der Staatsanwalt stimmt nur mit Bauchgrimmen zu

Nach längerer Bedenkpause schlug die Richterin vor, das Verfahren einzustellen, wenn der Angeklagte auf Entschädigungsansprüche verzichtet. Die Alternative seien umfangreiche Nachermittlungen. Trotz „etwas nebulöser“ Aussagen: Das Risikogeschäft sei nicht per se verboten gewesen, und die 100 000 Euro habe der Angeklagte immerhin zurückgezahlt. Der 48-Jährige schlug ein, der Staatsanwalt auch – mit Bauchgrimmen. „Als Testamentsvollstrecker müssen Sie neutral sein“, ärgerte er sich. „Und was hätten Sie gemacht, wenn da kein Haus zum Verkaufen gewesen wäre?“