Das Ludwigsburger Amtsgericht hat einen Schüler aus Remseck wegen Beleidigung verurteilt. Der 19-Jährige hatte eine Mail an den EU-Abgeordneten Axel Voss geschickt und den CDU-Politiker darin aufs Übelste beschimpft.

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Ludwigsburg - Er war wütend, in Rage – das sagt der junge Mann immer wieder, als er am Donnerstag vor dem Richter sitzt. Und wenn man ihn dort so sitzen sieht, muss man sich wundern: ein schmächtiger, eher schüchterner 19-Jähriger aus Remseck, keine Vorstrafen, bald macht er Abitur, danach will er studieren, vielleicht vorher ein Freiwilliges Soziales Jahr einlegen, im Kindergarten. Der Richter am Ludwigsburger Amtsgericht ist sichtlich bemüht herauszufinden, was diesen freundlichen jungen Mann dazu trieb, verbal völlig auszurasten. „Was Sie gemacht haben, ist nicht nur eine Unhöflichkeit“, betont er. „Das ist eine Straftat.“ Der Angeklagte senkt den Blick und sagt: „Es war eine ziemlich dumme Aktion, ja.“

 

Angefangen hat alles mit einer E-Mail. Verschickt hat sie der Angeklagte im Februar 2019, Empfänger war der EU-Abgeordnete Axel Voss. Der CDU-Politiker spielte eine maßgebliche Rolle bei der umstrittenen Reform des Urheberrechts in der EU, die unter anderem Internet-Plattformen wie Youtube dafür haftbar machen soll, wenn dort urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen wird.

Axel Voss ist das Feindbild vieler Netzaktivisten

Tausende junge Europäer gingen damals – letztlich erfolglos – gegen die Reform auf die Straße, ihr Vorwurf: Das neue Urheberrecht sei eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und fördere Zensur im Internet. „Auch mir ging dieses Thema ziemlich nahe“, sagt der 19-Jährige vor Gericht.

So nahe, dass er Voss, dem zu diesem Zeitpunkt größten Feindbild zahlreicher Netzaktivisten, eine Mail schickte – versehen mit der Aufforderung, die Reform „in den Wind zu schlagen“. Das wäre unproblematisch gewesen, hätte der Angeklagte seine Mail nicht mit wüsten Beleidigungen angereichert. Er nannte Voss eine „minderbemittelte Person“, die dringend „Heilung von hirnbedingter Beschränkung“ benötige und sowieso „einfach mal die Schnauze halten“ solle. Danach schrieb er noch, dass er auf den Rücktritt des CDU-Mannes hoffe, unterschrieben ist das Pamphlet mit den Worten: „Ein unzufriedener Bürger.“

Die Staatsanwältin fordert ein „deutliches Zeichen“

Voss hat viele solcher Mails bekommen, auf den Demos hielten Jugendliche Plakate mit der Aufschrift „Vollvossten“ in die Höhe, gegen sein Bonner Büro gab es eine anonyme Bombendrohung. Auch vor diesem Hintergrund schärft der Richter dem 19-Jährigen am Donnerstag ein, was Demokratie bedeutet: „Sie sind als EU-Bürger in der goldenen Situation, dass Sie mit ihren politischen Repräsentanten in Kontakt treten und diskutieren können“, sagt er. In vielen anderen Ländern außerhalb Europas sei das nicht möglich. Doch die demokratische Kommunikation sei in Gefahr, wenn sie, wie vom Angeklagten, missbraucht werde. „Dass Sie nicht der einzige waren, macht es nicht besser.“

So sieht es auch die Staatsanwältin, sie fordert ein „deutliches Zeichen“ und plädiert dafür, dass der 19-Jährige als Strafe 60 Arbeitsstunden ableisten muss. Der Richter bleibt im Urteil nur leicht darunter und verhängt 50 Stunden gemeinnützige Arbeit. Und der Angeklagte? Zeigt sich einsichtig. „Ich habe damals nicht über die Konsequenzen nachgedacht. Ich weiß, dass ich jemanden beleidigt habe, der mir gar nichts getan hat.“