Mit 85 Jahren muss eine Rentnerin hinter Gitter. Sie hatte mehrfach Ladendiebstahl begangen – und unter anderem Gulasch, Wimperntusche und Haarklammern geklaut. Das Motiv Altersarmut überzeugt das Gericht in Memmingen nicht.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Memmingen - In einem Rollstuhl wird Ingrid Millgramm von einer Betreuerin zur Anklagebank geschoben. Die 85-Jährige muss sich wegen Ladendiebstahls vor Gericht verantworten – mal wieder. Bei ihrem sechsten Delikt geht es um Puder, Wimperntusche, Haarklammern, Reinigungscreme und Sahnesteif. Gesamtwert: 18,73 Euro.

 

Das Amtsgericht Memmingen hatte die 85-Jährige im August 2018 zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Zu hart für eine Frau in ihrem Alter, befand die Verteidigung. Zu milde für eine Wiederholungstätern, meinte die Staatsanwaltschaft. Beide Seiten legten Berufung ein.

Am Dienstag weist das Landgericht Memmingen nun beide Sichtweisen als unbegründet ab. Rentnerin Millgramm muss wieder in Haft.

„Das habe ich getan, weil ich sonst verhungert wäre“

Sie habe nicht gestohlen, wiederholt die alte Dame während des Berufungsprozesses immer wieder: „Das ist mir von irgendeinem Menschen zugetragen worden.“ Doch mehrere Zeugen belasten die Seniorin. Ihr Motiv aus den vergangenen Prozessen scheint nicht zu halten. Damals hatte sie immer wieder beteuert, aufgrund ihrer geringen Rente gestohlen zu haben. „Das habe ich getan, weil ich sonst verhungert wäre“, so äußert sie sich auch am Dienstag.

Millgramm habe ihr halbes Leben lang gearbeitet, heißt es. Mit ihrem zweiten Mann lebte sie im Wohlstand – elegante Landhausmöbel und gutes Essen gehörten dazu. Doch dann habe sie Investitionen verloren. Und im selben Jahr ihren Mann.

Rentnerin: Weniger als 100 Euro zum Leben im Monat

Heute bekommt sie mit Witwenrente etwa 725 Euro. Grundsicherung erhält sie nicht. Millgramm gehört zu den drei Millionen Rentnern in Deutschland, die als „armutsgefährdet“ gelten. In Bayern fallen alle darunter, die monatlich weniger als 1025 Euro erhalten. Monatlich blieben ihr nach eigenen Angaben weniger als 100 Euro zum Leben.

„In den nächsten Jahren werden viele Langzeitarbeitslose und Menschen aus dem Niedriglohnsektor ins Rentenalter kommen. Für viele von ihnen ist der Weg in die Altersarmut vorprogrammiert“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Gulasch an der Fleischtheke geklaut

Beim ersten Diebstahl beobachtete eine Verkäuferin, wie Millgramm Gulasch aus der Fleischtheke in einen Gefrierbeutel füllte. Das preisreduzierte Fleisch kostete sie nach einem Urteil des Amtsgerichts Memmingen 1800 Euro Strafe. Weitere Ladendiebstähle folgten: Fertigsuppen, eine Flasche Rum. Später: Tabletten, Mascara, Feuchtigkeitscreme, Pflaster, Eyeliner, Puder, Wimperntusche. Nach dem fünften Delikt musste sie im Oktober 2017 ins Gefängnis.

Staatsanwalt: Angeklagte redet sich die Sache schön

Durch das Interesse der Öffentlichkeit erhielt Millgramm viel Aufmerksamkeit, andere Menschen meldeten sich und wollten sie unterstützen. Nach 55 Tagen wurde die Frau vorzeitig aus der Haft entlassen. Sie wolle das nie wieder erleben, bekundete Millgramm öffentlich.

„Sowohl psychisch als auch physisch hat sie die Haft sehr mitgenommen“, erklärt ihre Bewährungshelferin am Dienstag vor Gericht. „Dieser Hafteindruck hat nicht mal ein halbes Jahr gehalten“, sagt der Staatsanwalt im Plädoyer und fährt fort: „Immer wieder probiert die Angeklagte, sich die Sache schön zu reden, dass sie aus Hunger Nahrung geklaut hat. Aber es wurden nicht nur Lebensmittel, sondern auch Kosmetik geklaut.“ Er fordert sechs Monate Haft. Der Verteidiger plädiert für Freispruch.

Vier Monate Gefängnis

Für das Gericht hat die Justiz „sehr wohl das hohe Lebensalter und den Gesundheitszustand von Frau Millgramm berücksichtigt“ – auf der anderen Seite gebe es die vielen Vorstrafen und die Bewährungsstrafen, die sie nicht genutzt habe. „Die Justiz hat sehr viel Geduld mit Ihnen gehabt“, so der Richter: Und er bestätigt das Urteil: vier Monate Gefängnis.