Wegen dem Vorwurf der Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte steht eine Esslingerin derzeit vor dem Landgericht in Stuttgart. Doch kann die Angeklagte überhaupt zur Verantwortung gezogen werden?

Ob eine 47-jährige Esslingerin wegen ihrer psychischen Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, wird derzeit am Landgericht in Stuttgart geprüft. In dieser Woche fand der Prozessauftakt statt. Sie soll im März 2018 eine damals 86 Jahre alte Rentnerin an der Haltestelle Hirschlandstraße im Stadtteil Oberesslingen ohne Vorwarnung aus der geöffneten Bustür gestoßen haben. Die Seniorin hatte sich bei dem Vorfall leichte Verletzungen zugezogen. Anschließend soll sich die 47-Jährige massiv gegen eine Polizeikontrolle gewehrt haben. Seit vergangenem Jahr befindet sich die Angeklagte in psychiatrischer Behandlung.