Wollte ein mutmaßlicher Islamist mit einem Fahrzeug in die Stände an einer weihnachtlichen Eislaufanlage in Karlsruhe rasen, um Menschen zu töten? Seit Montag steht ein 29-Jähriger in Stuttgart vor Gericht.

Stuttgart - Ein Jahr nachdem er einen Terroranschlag auf eine weihnachtliche Eislaufbahn am Karlsruher Schloss geplant haben soll, muss sich ein 29 Jahre alter Mann vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft dem in Freiburg geborenen Deutschen kurdischer Herkunft neben der Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor (Az.: 5 - 2 StE 8/18).

 

Ähnlich dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt Ende 2016 mit zwölf Toten wollte der mutmaßliche Islamist laut Anklage Ende 2017 in Karlsruhe einen Lastwagen in die Stände an der Eislauffläche lenken - mit dem Ziel, möglichst viele Menschen zu töten.

Verteidiger Marc Jüdt gab zum Start des Staatsschutzverfahrens am Oberlandesgericht Stuttgart eine Erklärung ab, in der er jede Schuld des Angeklagten zurückwies. Der 29-Jährige sei nie ein gewaltbereiter Islamist gewesen, praktiziere Mitmenschlichkeit und liebe die Freiheit und die Demokratie.

Angeklagte will sich Ende November äußern

Die Vorwürfe gegen ihn fußten ihm zufolge darauf, dass er sich einen Bart wachsen ließ, zur Sorge seiner Nachbarn angeblich fragwürdige Moscheen besuchte und auf fragwürdigen Aussagen eines V-Mannes, der ein völlig falsches Bild des Mannes gezeichnet habe. Die Ermittler beim Landeskriminalamt seien mit den Aussagen „dilettantisch“ umgegangen - zum Nachteil seines Mandanten.

Selbst will sich der Angeklagte demnach Ende November zu den Vorwürfen äußern. Nach Überzeugung der Ermittler hatte der 29-Jährige sehr konkrete Pläne für den Anschlag. Entscheidend könnte für den Prozess sein, ob der V-Mann gehört werden kann. Bisher ist das nach Angaben des Senats nicht möglich, weil das baden-württembergische Innenministerium ihn aus Gründen des Personenschutzes gesperrt hat. Der Vorsitzende Richter Herbert Anderer kündigte an, dagegen vorzugehen. Letztlich könne das Ministerium aber bei seiner Einschätzung bleiben, womit der V-Mann nicht als Zeuge gehört werden könnte.

100 Prozesstermine sind eingeplant

Laut Bundesanwaltschaft hat der Mann seit 2015 von Deutschland aus Propaganda-Videos für den IS produziert und verbreitet sowie im Internet für die Terrororganisation gekauft. 2016 soll er sich im Irak vom IS als Scharfschütze ausbilden lassen haben. 2017 sei er nach Deutschland zurückgekehrt.

Die Verhandlung findet in Stuttgart statt, weil Staatsschutzprozesse an den Oberlandesgerichten verhandelt werden, wo die jeweilige Landesregierung ihren Sitz hat. Das OLG Stuttgart hat für das Verfahren im Gerichtsgebäude am Gefängnis Stammheim gut 100 Termine bis Ende 2019 eingeplant.