Racheaktion: Ein 21-Jähriger sollte auf Geheiß eines Kumpels Millionenwerte in einer Oldtimer-Halle in Schmiden vernichten. Durch einen DNA-Rückstand an der Fackel kam die Polizei auf seine Spur.

Waiblingen - Einen Fall von Brandstiftung mit kriminellem Hintergrund hat das Jugendschöffengericht in Waiblingen verhandelt. Denn der Angeklagte hatte nicht aus reiner Lust an Flammen ein Feuer in einer Oldtimer-Halle in Schmiden entfacht. Er war, wie der 21-Jährige angab, von zwei Kumpanen dazu genötigt worden, dort „alles abzufackeln“.

 

Dem Auftrag vorausgegangen war ein Streit eines Kumpels um einen missglückten Pickup-Verkauf wegen eines negativen Gutachtens. Pech für den Betreiber der Schmidener Halle, in der auf zwei Etagen millionenteure Oldtimer stehen, denn er hatte mit der Sache überhaupt nichts zu tun. Der Pickup war nur auf seiner Hebebühne begutachtet worden. Dennoch wurde er ein Opfer des Racheakts, bei dem ein Schaden von knapp 40 000 Euro entstand: „Ich sollte eins ausgewischt kriegen, obwohl ich nichts damit zu tun hatte.“ Wände und Lampen hatten durch Verrußung und Hitze den größten Schaden erlitten, denn der Attacke des Angeklagten war nur „das günstigste Auto“, so der Inhaber, zum Opfer gefallen, ein Renault 16.

Der Geschädigte kann das Feuer selber löschen

Der Geschädigte war wegen der ausgelösten Alarmanlagen zum Tatort gerast und hatte das Feuer selber löschen können. Er äußerte die Vermutung, dass angesichts des „dilettantischen“ Vorgehens des Angeklagten nicht vorgesehen war, dass alle Fahrzeuge brennen sollten.

Genau so hatte sich auch der Angeklagte bei seiner Befragung geäußert. Der junge Mann hat laut Amtsrichter Luippold „ein bewegtes Leben“ mit einer „langen, dicken Strafakte“ und Hafterfahrung hinter sich. In drei vorausgegangenen Verhandlungen waren dem Angeklagten insgesamt 40 Diebstähle zur Last gelegt worden. Das sei aber, wie das Jugendschöffengericht wohlwollend vermerkte, vier Jahre her.

Doch dann geriet der 21-Jährige an einen falschen Freund, der ihm Schwarzarbeit anbot und dann drohte, dies bei seinem Lehrherrn zu melden, ebenso wie eine nicht gemeldete Unfallflucht des Auszubildenden. Der sah sein inzwischen geregeltes Leben mit Freundin und einer Ausbildung mit Übernahmegarantie den Bach runtergehen. Also tat er, was von ihm verlangt wurde.

Nachdem der Täter die Fackel geworfen hatte, ergriff er die Flucht

Statt sich jemand anzuvertrauen, wollte der Angeklagte nach seiner Aussage zwar ein Feuer legen, den Schaden aber möglichst gering halten. Er nahm einen halb gefüllten Kanister mit einer Benzin- und Flüssiggrillanzünder-Mischung sowie eine Fackel und fuhr von seinem Wohnort bei Karlsruhe nach Schmiden. Dort stieg er auf dem Firmengelände auf einen Laster und warf mit einem Stein eines der Oberlichtfenster ein. Seine beiden Mitbringsel warf er hinterher, nachdem er die Fackel angezündet hatte. Anschließend ergriff er die Flucht. Auf die Spur gekommen war die Polizei dem Täter durch einen DNA-Rückstand am Fackelgriff.

In der Bewertung der Brandstiftung, die auch viel gravierender hätte ausfallen können, waren sich die Rechtsvertreter dann nicht einig. Während der Staatsanwalt bei dem „Bewährungsversager“ für ein Erwachsenenstrafrecht und zwei Jahre Haft ohne Bewährung plädierte, gaben die drei Richter dem jungen Mann noch eine allerletzte Chance. Ein Jahr und sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung lautete ihr Urteil „aus erzieherischen Gründen“. Denn eine Gefängnisstrafe hätte dem 21-Jährigen „den Boden unter den Füßen weggezogen“, so Amtsrichter Luippold. Sollte der junge Mann, der im Oktober seine Gesellenprüfung machen will, aber noch eine einzige Straftat begehen, muss er nicht nur die aktuellen 18 Monate absitzen, sondern auch noch die zwei Jahre aus dem vorigen Urteil, machte der Vorsitzende dem Angeklagten unmissverständlich klar.