Die Öffentlichkeit darf nicht in den Gerichtssaal. Dagegen ist nichts einzuwenden. Gegen parallele Exklusivberichterstattung schon.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Freiburg - Ein wenig sonderbar mutet es schon an. Da verhandelt das Landgericht tagelang weitgehend unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch jetzt, bei den Plädoyers im Fall der jahrelang verschwundenen Maria, mussten Interessierte draußen bleiben. Gleichzeitig hat jeder, der wissen möchte, wie es dem Mädchen geht, das als 13-Jährige mit einem um viele Jahre älteren Mann nach Italien durchbrannte, die Gelegenheit dazu. Er muss nur RTL einschalten. Dort plaudert die heute Volljährige.

 

Macht sich das Gericht zum Quotenbeschaffer des Fernsehens? Der Verdacht liegt nahe, doch diese Annahme wäre falsch. Zwar ist das Interesse der Öffentlichkeit ein hohes Gut. Es ist einer der Grundpfeiler unseres Justizsystems, dass sich professionelle Berichterstatter und interessierte Privatpersonen auf den Zuschauerbänken tummeln dürfen. Demgegenüber steht das Persönlichkeitsrecht des (zur Tatzeit) minderjährigen Opfers. Zugunsten der jungen Frau zu entscheiden ist da richtig. Was sie später vor den Kameras erzählt, ist eine andere Sache. Das kann mit den Aussagen im Gerichtssaal übereinstimmen, muss es aber nicht. Vor allem aber können allzu unangenehme Teile der Geschichte einfach unerwähnt bleiben. Anders als im Gericht bekommt der Fernsehzuschauer somit allenfalls einen Teil der Wahrheit präsentiert.

Sachverhalte zu schönen ist freilich nicht der Sinn von seriösem Journalismus. Nicht das Gericht, sondern die Medien, die dieses Spiel befeuern, sind daher zu kritisieren – und die Zuschauer, die das Verhalten mit Quote und Klicks belohnen.