Im Verfahren gegen einen 20-Jährigen wegen Versuchten Totschlags haben die Zeugen unterschiedliche Sichtweisen. Das Opfer erinnert sich daran, unvermittelt ins Gesicht getreten worden zu sein.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Weissach - Dass es an jenem Juniabend 2018 in Weissach zu einem heftigen Angriff eines damals 18-Jährigen auf einen 78 Jahre alten Radfahrer gekommen ist, steht fest: Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt gestanden, den alten Mann zusammengetreten und schwer verletzt zu haben. Dennoch sind durch die Zeugen vor dem Landgericht Stuttgart inzwischen mehrere Versionen des Geschehens aufgetaucht, die jetzt einige Fragen aufwerfen.

 

Da der Vorwurf auf versuchten Totschlag lautet, sind auch diese Details nicht unwichtig. So geht es zum Beispiel darum, ob der Rad fahrende Senior die Jugendlichen, die ihm auf einem Feldweg im Weg standen oder saßen, beleidigt hatte, bevor der junge Mann zuschlug, ob der 78-Jährige womöglich auf ihn zulief – oder auch, mit welchen Mitteln der Angeklagte den Mann so übel zugerichtet hat.

Wurde der Radfahrer mit der Faust oder einem Tritt niedergestreckt?

Einige Details, die die oft sehr jungen Zeugen zum Fall berichten, sind nach inzwischen anderthalb Jahren deutlich verwischt. Kein Wunder – die Clique habe „ein paarmal“ über die Sache gesprochen, erzählte die Freundin des Angeklagten. So hatte sie der Polizei – genau wie das Opfer – noch gesagt, ihr Freund habe den Senior mit einem Fußtritt zu Boden gestreckt. Jetzt, vor Gericht, sollen es Faustschläge gewesen sein – wie es der junge Mann auch selbst erzählt hatte. Sie sei damals bei der Polizei nervös gewesen, sagte sie.

Außerdem will einer der Jugendlichen gesehen haben, wie das Opfer versuchte, davonzulaufen. „Aber er hat ihn wieder runtergezogen, dann lag er auf dem Boden“, schilderte der heute 16-Jährige. Auch ein auch heute erst 14-jähriger Kumpel sagte aus. „Es ist schon schlimm, wenn man sieht, wie ein Mensch einem anderen das Gesicht komplett auseinanderschlägt“, sagte er. Er erzählte auch, kurz nach der Tat Bilder des verletzten Opfers auf Facebook gesehen zu haben – ob und wie dort tatsächlich solche Fotos aufgetaucht sein könnten, blieb unklar. „Die Polizei verbreitet solche Fotos jedenfalls nicht“, so die Richterin.

Bis heute hat das Opfer keinen Geruchssinn

Das Opfer ist dagegen überzeugt, dass der Angreifer ihm ausschließlich Fußtritte verpasst hat. Auch sonst unterscheiden sich seine Erinnerungen deutlich von dem, was der Angeklagte erzählt hatte. Die jungen Leute hätten auf dem Weg gesessen und ihn mit seinem Fahrrad behindert. Er habe sie aber weder beleidigt noch provoziert – und sei auch nicht auf den jungen Mann zugelaufen.

Der Täter sei aus einem Gebüsch gesprungen und habe ihn mit einem kampfsportartigen Tritt ins Gesicht niedergestreckt. Wegen des Bruchs der Nasenscheidewand, den er damals unter anderem erlitt, kann der Mann bis heute nichts riechen. Das Urteil gegen den inzwischen 20-Jährigen wird am 18. Februar erwartet.