Ein Angeklagter soll auf brutale Art versucht haben, Schulden aus einem Drogengeschäft einzutreiben. Unter anderem hat der 31-Jährige ein Opfer mit einer Schere malträtiert. Zudem prügelte er mit einem Stuhl auf einen Mann ein.

Esslingen/Kirchheim - Zwischen den zwei Taten, die einem 31-Jährigen vor dem Landgericht Stuttgart vorgeworfen werden, liegt fast ein Jahr. Doch ähneln sie sich sehr, denn der Mann soll laut der Anklage am 2. März vergangenen und am 6. Januar dieses Jahres in Esslingen und in Kirchheim jeweils versucht haben, seine Opfer zu töten – unter anderem, weil ihm diese offenbar Geld aus einem Drogengeschäft schuldeten. Und in beiden Fällen soll der Angeklagte die Männer brutal geschlagen beziehungsweise mit einer Schere auf sie eingestochen haben. Der 31-Jährige wird des versuchten Totschlags, der gemeinschaftlichen versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt.

 

Mit Fäusten und mit einem Stuhl auf Opfer eingeprügelt

Zum Auftakt des Prozesses vor der 19. Schwurgerichtskammer ist an diesem Dienstag lediglich die Anklage verlesen worden. Demnach hat der 31-jährige Tunesier am 2. März vergangenen Jahres gegen 11.30 Uhr in einer Kneipe am Esslinger Bahnhofsvorplatz zusammen mit zwei Komplizen einen Kunden malträtiert, der ihm angeblich Geld aus einem Marihuana-Geschäft schuldete. Die Männer schlugen mit Fäusten und einem Stuhl auf ihr Opfer ein und traten es selbst dann noch, als es bereits am Boden lag. Sie ließen erst von dem Mann, als es diesem gelang, sich zu wehren, indem er dem Angeklagten eine Bierflasche gegen den Kopf schlug. Gegen einen der Mittäter wird gesondert verhandelt, die Identität des dritten Angreifers ist bislang unbekannt.

Der Attackierte erlitt durch den brutalen Übergriff eine blutende Kopfwunde sowie zahlreiche Prellungen. Nicht weniger blutig ging es bei der zweiten Tat zu, die dem 31-Jährigen vorgeworfen wird. Am 6. Januar soll er in einer Kirchheimer Wohnung einen Mann aus noch unbekanntem Grund mit einer Schere angegriffen haben. Laut der Staatsanwaltschaft stach er mit dem Werkzeug mehrfach in die Richtung des Oberkörpers seines Opfers ein. Dieses wehrte sich heftig und konnte Treffer dadurch weitgehend abwenden. Deshalb habe der Angeklagte schließlich auf den Kopf des Mannes eingestochen. Dabei erlitt dieser eine starke Schnittwunde am linken Ohr, der Knorpel der Ohrmuschel wurde durchtrennt. Zudem musste der Mann wegen Schnittverletzungen an der Lippe und an den Händen behandelt werden.

Psychiatrisches Gutachten angefordert

Der Rechtsanwalt des 31-Jährigen kündigt an, sein Mandant wolle zu seiner Person und zu den Taten aussagen. Ob er sich detailliert zu seiner Fluchtgeschichte äußert, sei noch unklar. Das Gericht hat auf Antrag des Verteidigers ein psychiatrisches Gutachten angefordert. Dieses soll darüber befinden, ob bei dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt. Der Prozess wird fortgesetzt.