Staatsanwaltschaft und Verteidiger haben Zweifel, ob die Angaben des Vaters von Hussein K. über das Alter des Sohnes stimmen. Eine telefonische Aussage habe keine Schlüsse darüber zugelassen.

Freiburg - Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. wollen sich Staatsanwalt und Verteidiger nicht auf den Vater des Angeklagten stützen. Dessen telefonischen Aussagen ließen keine verlässlichen Schlüsse auf das Alter des Angeklagten zu, sagte Oberstaatsanwalt Eckart Berger am Donnerstag vor dem Landgericht. Verteidiger Sebastian Glathe schloss sich dem an. Die Angaben des Vaters in einem Telefonat mit der Richterin hatten im Dezember für Verwirrung gesorgt. Der Mann hatte ein Geburtsdatum genannt, nach dem Hussein K. heute 33 Jahre alt wäre. Dies sei aber nicht glaubwürdig, attestierte der Staatsanwalt.

 

Die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann ist, hat eine große Bedeutung in dem Prozess und Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Hussein K. hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 16 oder 17 Jahre alt zu sein. Zum Prozessauftakt gab er zu, gelogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für mindestens 22 Jahre alt. Entsprechende Gutachten und Zeugenaussagen stützen dies.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat gestanden, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Ein Urteil soll es nicht vor Mitte März geben.