Ein 35-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten, weil er Falschgeld im Internet gekauft und anschließend in Umlauf gebracht haben soll. Beim Prozessauftakt am Montag räumte der Angeklagte die Vorwürfe weitgehend ein.

Ditzingen - Er war in akuter Geldnot. Deshalb soll ein 35-jähriger Mann aus Ditzingen im Herbst 2014 insgesamt zehn gefälschte 20-Euro-Scheine und 150 falsche 50-Euro-Noten im Internet bestellt haben. Anschließend soll er mit einigen Blüten im Supermarkt gezahlt haben, andere soll er während seiner Arbeit als Kassentechniker gegen echte Scheine aus Supermarktkassen ausgetauscht haben. Nun steht er wegen Geldfälschung, Betrug und Diebstahl vor dem Stuttgarter Landgericht. Gleich zu Beginn des Prozesses am Montagmorgen räumte der Angeklagte die Vorwürfe größtenteils ein.

 

So gestand er, das Falschgeld auf einem digitalen Marktplatz im Darknet erworben zu haben. Als Darknet oder auch Deepnet werden Internetseiten bezeichnet, die nicht indexiert sind, also nicht von den gängigen Suchmaschinen gefunden werden können. Zudem erfolgt die Verbindung zum Internet über mehrere Zwischenstationen, so dass nur noch schwer ersichtlich ist, wer sich im Netz bewegt. Bezahlt wird mit Bitcoins, einer digitalen Währung, bei der ebenfalls kaum nachvollzogen werden kann, wohin sie überwiesen wird. In das dunkle Netz gelangt man nur über bestimmte Browser, die allerdings legal heruntergeladen werden können.

Falschgeld kommt per Post zum Angeklagten

Genau das tat der Angeklagte. Zunächst habe er sich lediglich auf diesem versteckten Marktplatz umgesehen – und sei völlig erstaunt darüber gewesen, was dort alles angeboten wird, erzählte er vor Gericht. Irgendwann habe er entdeckt, dass auch Falschgeld verkauft wird. Nach einiger Zeit habe er sich entschlossen, zehn Testexemplare von gefälschten 20-Euro-Noten zum Preis von insgesamt 20 Euro über eine Darknet-Seite zu bestellen. Nach nicht einmal einer Woche seien ihm diese per Post zugegangen – und hätten erstaunlich echt ausgesehen.

Daraufhin habe er noch am gleichen Tag für insgesamt 400 Euro 150 Exemplare gefälschter 50-Euro-Scheine bestellt, die ebenfalls innerhalb kürzester Zeit geliefert worden seien. Allerdings seien diese von erheblich minderer Qualität gewesen: „Das hätte ein Blinder gemerkt, dass das Falschgeld ist“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Daher habe er sich nicht getraut, seine Einkäufe mit den Blüten zu zahlen: „Ich dachte, dann werde ich gleich erwischt.“ Dennoch wollte er das Falschgeld irgendwie in Umlauf bringen, um an echtes Geld zu gelangen, mit dem er seine Schulden bezahlen wollte. Denn einige Gläubiger hätten zu der Zeit immer mehr Druck gemacht.

Angeklagter nutzt seine Arbeit als Kassentechniker aus

Da traf es sich für den Angeklagten gut, dass er als Kassentechniker bei verschiedenen Supermärkten in Stuttgart und Umgebung tätig war. Funktionierte eine Kasse nicht, wurde er gerufen. So ergaben sich in mehreren Fällen Gelegenheiten für ihn, in unbeobachteten Momenten echte 50-Euro-Scheine aus der Kasse gegen Blüten einzutauschen, so in Pforzheim, in Stuttgart und in Remshalden. Er gestand vor Gericht, auf diese Weise etwa 20 falsche gegen echte 50-Euro-Banknoten gewechselt zu haben. Mit den – angeblich gut gemachten – Fälschungen von 20-Euro-Scheinen hingegen kaufte er Waren in geringem Wert im Supermarkt oder beim Bäcker, um möglichst viel echtes Geld als Wechselgeld zu erhalten.

Die Sache flog jedoch nach einem Einsatz des Angeklagten in einem Supermarkt auf. Denn dort wurde am Abend bemerkt, dass zehn der zwölf 50-Euro-Scheine in der Kasse Blüten waren – es hatten an jenem Tag jedoch nur insgesamt zwölf Kunden für mehr als 50 Euro eingekauft. Zudem hatten alle zehn Noten die gleiche Seriennummer. Daher sei es völlig unwahrscheinlich, dass sie von verschiedenen Kunden stammten, sagte die Staatsanwältin vor Gericht. Deshalb habe man bei den Ermittlungen einen Kunden als Täter recht bald ausgeschlossen – und sei schnell auf den Kassentechniker als Tatverdächtigen gekommen. Das wurde letztlich durch eine Videoaufzeichnung aus dem Büro des Supermarkts untermauert, auf der zu sehen ist, wie der Angeklagte die Geldscheine in der Kasse austauscht.

Der 35-jährige Ditzinger ist bereits vielfach vorbestraft: neun Einträge sind im Bundeszentralregister verzeichnet. In den meisten Fällen stand er wegen Diebstahls vor Gericht, vielfach stahl er zusammen mit einem Kumpanen Pfandflaschen im Wert von mehreren hundert Euro aus Getränkelagern und machte diese zu Geld. Seit August befindet sich der Angeklagte – mit einer kurzen Unterbrechung – in Untersuchungshaft. Die Plädoyers und das Urteil im aktuellen Fall sind für den 25. Januar vorgesehen.