Beim Prozess um eine ausgebrannte Lagerhalle in Schwieberdingen ist ein 18 Jahre alter Angeklagter zu 80 Arbeitsstunden verurteilt worden. Er hatte eine glimmende Zigarette weggeworfen und damit das Feuer ausgelöst.

Schwieberdingen - Ein Versäumnis mit dramatischen Folgen: weil er aus Versehen mit einer glimmenden Zigarette eine Lagerhalle in Schwieberdingen in Brand gesetzt hatte, ist ein 18-Jähriger am Montag vom Amtsgericht Ludwigsburg wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt worden. Er muss nun 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Verfahren gegen zwei 17 und 18 Jahre alte Kumpels, die in diesem Fall wegen Falschaussage bei der Polizei mit auf der Anklagebank saßen, wurde vorläufig eingestellt – gegen eine Auflage von jeweils 60 Arbeitsstunden.

 

Die drei jungen Männer hatten an jenem Abend im Februar dieses Jahres für den Vater von einem von ihnen in der Lagerhalle Kartons umgeladen. Der 18 Jahre alte Hauptangeklagte hatte zwischendurch eine Pause eingelegt, dabei eine Zigarette geraucht und nebenher an seinem Handy herumgespielt. Als er fertig geraucht hatte, warf er die Kippe offenbar achtlos weg. Kurze Zeit darauf verließ er zusammen mit seinen Freunden die Halle.

Glühende Kippe setzt Halle in Flammen

Doch der Zigarettenstummel glühte noch – und entzündete innerhalb kürzester Zeit die Kartons sowie Papier- und Styroporabfälle in der Halle. Gegen 21.30 Uhr brannte das Gebäude lichterloh. Ein Nachbar verständigte die Feuerwehr, mehr als 100 Wehrleute rückten mit zwölf Fahrzeugen an, ein Polizeihubschrauber war ebenso im Einsatz wie rund ein Dutzend Polizisten, auch Rettungswagen waren alarmiert worden. Während der Löscharbeiten war der nahe gelegene Bahnhof kurzzeitig gesperrt, zudem wurden die Bürger aufgefordert, wegen des dichten Rauchs Türen und Fenster geschlossen zu halten.

Zwar konnten die Flammen relativ schnell gelöscht werden, doch die Halle, in der sich vor allem Elektronikteile und Haushaltswaren befunden hatten, brannte komplett aus. Zudem fraß das Feuer ein Loch in das Dach, alle Fenster barsten in der Hitze. Insgesamt entstand ein Schaden von rund 500 000 Euro.

Vor Gericht räumte der 18 Jahre alte Hauptangeklagte seine Schuld ein. Allerdings betonte er, dass ihm lange gar nicht bewusst gewesen sei, dass er das Feuer ausgelöst hatte. Er selbst hatte sogar zur Aufklärung beigetragen: Er hatte der Polizei eine Videokamera übergeben, die in der Halle installiert gewesen war. Erst anhand der Videoaufzeichnungen zeigte sich, dass die Kippe des jungen Mannes den Brand ausgelöst hatte. In der Verhandlung zeigte er sich sehr bestürzt: „Es tut mir sehr leid, ich wollte das nicht“, sagte er.

Falschaussage aus Angst vor den Eltern

Auch die beiden Mitangeklagten betonten, nicht aus böser Absicht eine Falschaussage gemacht zu haben. Beide hatten bei der Polizei angegeben, dass sie Nichtraucher seien, und dass keiner der drei in der Halle geraucht habe. Das hätten sie aber nicht gesagt, um sich vor einer Strafe zu drücken oder ihren Freund davor zu bewahren. Vielmehr hätten sie Angst gehabt, dass ihre Eltern erführen, dass sie rauchten, betonten beide in der Gerichtsverhandlung.

Die Richterin ließ keinen Zweifel daran, dass sie die Brandstiftung als „eine große Dummheit“ ansah. Wegen der Unachtsamkeit des Angeklagten sei ein Riesenschaden entstanden. Zwar sei zum Glück keine Person verletzt worden, aber zahlreiche Feuerwehrleute hätten sich in Gefahr begeben müssen. Allerdings halte sie dem 18-Jährigen zugute, dass er geständig war, zudem sei er wegen seiner schwierigen Familienverhältnisse wohl noch nicht so erwachsen. Daher werde er nach Jugendstrafrecht lediglich zu Arbeitsstunden verurteilt. Das Verfahren gegen die anderen zwei Angeklagten wurde vorläufig eingestellt: Ihre Falschaussage wurde als jugendliche Schutzbehauptung angesehen, nicht als kalkulierter Versuch der Strafvereitelung.