Die körperlichen und seelischen Wunden einer 18-jährigen Frau sind unstrittig – aber die Zeugen des Verfahrens um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung in Freiburg machen widersprüchliche Angaben. Wie behauptet sich das Gericht?

Baden-Württemberg: Heinz Siebold (sie)

Freiburg - Der Prozess vor dem Landgericht Freiburg, bei dem es um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen am 14. Oktober 2018 in der Nähe einer Technodisco in der Hans-Bunte-Straße im Freiburger Industriegebiet Nord geht, macht vier Wochen Sommerpause. Eine Bilanz nach den ersten zehn Verhandlungstagen wollen die professionellen Prozessteilnehmer noch nicht ziehen. „Zu früh“, wehren Verteidiger und Staatsanwälte unisono ab. Noch gibt es keine Anzeichen, wohin Justitias Waage sich neigen wird. Und da nicht nur einer, sondern elf Angeklagte vor Gericht stehen, sieht die Prognose auch elfmal unterschiedlich aus. Weder haben die bisherigen Zeugenvernehmungen einen klaren Ablauf der in Rede stehenden Nacht ergeben, noch ist die jeweilige Rolle der angeklagten jungen Männer geklärt.