Im neu aufgerollten Prozess gegen einen 26 Jahre alten Asylbewerber aus Syrien ist jetzt das Urteil gefallen. Das Landgericht Stuttgart bescheinigt dem Angeklagten, der in seiner Asylunterkunft in Hemmingen Feuer legte, eine „besondere Rücksichtslosigkeit“.

Stuttgart/Hemmingen - Der Angeklagte, ein 26 Jahre alter Asylbewerber aus Syrien, betritt den Saal des Stuttgarter Landgerichts in Handschellen und begleitet von zwei Wachleuten. Dass er ihn so auch wieder verlassen wird, war dem jungen Mann zwar klar. Jedoch hatte er gehofft, kürzer im Gefängnis bleiben zu müssen als zunächst angenommen. Aber das Urteil und die darauf folgende 20 Minuten dauernde Begründung der Richterin am Freitag ließen die Hoffnung platzen: Wegen versuchten Totschlags, schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung erhält der Angeklagte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren.

 

Das Gericht folgte – wie bereits im ersten Prozess am Landgericht – der Staatsanwaltschaft: Der Mann habe billigend in Kauf genommen, dass Menschen hätten sterben können. Er handelte mit Tötungsvorsatz, als er am 3. August 2018 in der Flüchtlingsunterkunft im früheren Gasthof Schiff in Hemmingen seine Matratze anzündete und für Stunden verschwand.

Richterin: „Er wusste um die Gefährlichkeit seines Tuns“

Die Richterin bescheinigte dem Angeklagten eine „besondere Rücksichtslosigkeit“. Sie sagte: „Er wusste um die Gefährlichkeit seines Tuns und zeigte eine gleichgültige Haltung.“ Es habe ihn weder gekümmert, wie viele Bewohner zur Tatzeit zuhause waren – von mindestens einem wusste er – noch dass sich rasch gefährliche da giftige Rauchgase entwickeln, an denen die Bewohner sogar hätten sterben können. Es sei ihm auch egal gewesen, wie sie auf das Feuer, das sie hätte töten können, reagieren würden. „Das Verhalten von Menschen in Brandsituationen ist unberechenbar.“

Insofern stehe sein „läppisches“ Motiv in einem „krassen Missverhältnis“ zu den Folgen: Der Syrer war mit seiner Situation unzufrieden, fühlte sich in der Hochdorfer Straße unwohl. Er wollte die Verlegung in eine andere Unterkunft erzwingen, indem er in seinem Zimmer im Untergeschoss einen Brand legte. Nach seiner Rückkehr steckte er erneut eine Matratze in Brand, diesmal im Obergeschoss. „Das Handeln war getrieben von dem Wunsch, aus der Unterkunft herauszukommen“, so die Richterin.

Täter macht widersprüchliche Aussagen

Beim ersten Feuer erlitten zwei Bewohner Rauchvergiftungen, als sie die Flammen löschen und andere warnen wollten, statt zu flüchten. „Alle verloren ihr Dach über dem Kopf“, sagte die Richterin. Das Feuer machte die Unterkunft unbewohnbar. Der Schaden betrug insgesamt 40 000 Euro.

Für das Gericht spielte das widersprüchliche Aussageverhalten des Täters eine große Rolle. „Es richtete sich danach, wie es günstig für ihn war.“ So habe der 26-Jährige erst beide Brände bestritten. Dann gab er den zweiten Brand zu. Später gestand er den ersten und widerrief den zweiten. Dabei sei es stets um sein Motiv, gegangen: wegzukommen. Nie sei die Rede davon gewesen, dass er gewusst habe, dass er zur Tatzeit nicht allein war.

Vielleicht gibt es eine weitere Revision

Die Strafe von sechs Jahren entspricht der, zu der das Landgericht den Syrer schon vor einem Jahr für seine zwei Taten verurteilt hat. Weil die Verteidigerin erfolgreich Revision einlegte, musste sich nun das Landgericht erneut mit dem Fall befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte der Revision unter anderem mangels ausreichender Belege für einen Tötungsvorsatz stattgegeben und das Urteil teilweise aufgehoben. Das Urteil wegen der zweiten Tat wurde rechtskräftig,

Für das Landgericht war die Ansicht der höchsten Instanz Deutschlands hinsichtlich des Tötungsvorsatzes am Freitag aber zweitrangig. „Ob es das BGH überzeugt, war uns nicht ganz so wichtig wie unsere eigene Überzeugung. Und dazu stehen wir auch“, sagte die Richterin.

Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte die Verteidigerin Saskia Hölscher: „Wir werden die Rechtsmittel noch prüfen.“ Sie legt also vielleicht erneut Revision ein.