Plädoyers: Prozess um den Schmuggel von 13 Kilogramm Marihuana von Litauen nach Renningen.

Landgericht - Der Erste Staatsanwalt Philipp Molsberger versuchte erst gar nicht, seine Frustration zu verbergen. „Wir haben in diesem Prozess nur die Spitze des Eisbergs beziehungsweise des Marihuana-Tourismus von Spanien nach Deutschland beleuchten können“, erklärte der Anklagevertreter zu Beginn seines Schlussplädoyers. Die Anklage habe sich nicht in vollem Umfang beweisen lassen. Was im Einzelnen passiert sei und welche Verantwortungsstränge es gegeben habe, bleibe unklar – vor allem, weil die Rolle der Hintermänner in Spanien und Litauen nicht geklärt werden konnte.

 

Eindeutig sei nur die Rolle von zwei 38    und 52 Jahre alten Angeklagten, die Anfang April dieses Jahres als Fahrer im Lastwagen ihrer litauischen Spedition knapp 13 Kilogramm Marihuana aus Südspanien „ins schöne Renningen“ gebracht hätten. Um die Ladung zu sichern, hätten sie eine Stahlrute dabei gehabt. Dies hätten die beiden Angeklagten gestanden, die sich daher wegen unerlaubter bewaffneter Einfuhr von Rauschgift und Beihilfe zum Handeltreiben damit strafbar gemacht hätten. „Sie sind aber die kleinsten Fische beim ganzen Geschäft, die zudem das höchste Risiko hatten, erwischt zu werden“, erklärte der Staatsanwalt, der für die beiden Angeklagten Haftstrafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise dreieinhalb Jahren forderte.

Festnahme in Ditzingen

Laut Anklage sollen rund sieben Kilogramm Marihuana von den vier weiteren Angeklagten im Alter zwischen 33 und 45 Jahren bestellt worden sein. Ein 37-jähriger Angeklagter habe die knapp sieben Kilogramm Marihuana in sechs Beuteln im Renninger Industriegebiet entgegengenommen und einem Fahrer dafür 1600 Euro übergeben. Die restlichen knapp sechs Kilogramm Marihuana sollen für einen unbekannten Abnehmer im Raum Nürnberg bestimmt gewesen sein.

Die vier Angeklagten seien dann in zwei Autos über die A 8 und die B 10 weiter nach Osten gefahren und in Süßen festgenommen worden. Dabei wurden die sieben Kilogramm Marihuana sichergestellt. Auch die restlichen sechs Kilogramm des Rauschgifts fielen der Polizei in die Hände, da die beiden litauischen Lastwagenfahrer kurz darauf in Ditzingen festgenommen wurden. Die gesamte Aktion war von einem mobilen Einsatzkommando der Polizei überwacht worden, weil das Landeskriminalamt über eine Vertrauensperson aus dem Rauschgiftmilieu einen Hinweis auf den Drogen-Transport bekommen hatte.

Der Staatsanwalt hielt zwei 33 und 38 Jahre alte Angeklagte für die Köpfe der Bande, und forderte für beide Haftstrafen von vier Jahren und vier Monaten. Sie hätten sich wegen unerlaubten Handeltreibens mit Rauschgift und Anstiftung zur Einfuhr strafbar gemacht. „Sie haben gemeinschaftlich unter Hinzuziehung eines Hintermannes in Litauen gehandelt“, sagte Molsberger. Man könne sie allerdings nur für die bestellten sieben Kilogramm verantwortlich machen, von der Tranche, die nach Nürnberg ging, hätten sie wohl nichts gewusst.

„Nürnberg-Connection“

Die Verteidiger des 33-Jährigen plädierten auf eine Bewährungsstrafe. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die „NürnbergConnection“ die Lieferung zuerst bestellt habe und die Lieferung nach Renningen dann draufgesattelt worden sei. Von daher komme keine Anstiftung in Betracht, da die Fahrt nach Deutschland ohnehin schon geplant gewesen sei.

Der 37-Jährige, der die beiden Lasterfahrer bezahlt und die sieben Kilo weitertransportiert haben soll, habe wahrscheinlich nur eine untergeordnete Funktion gehabt, so der Staatsanwalt. Er habe sich wegen unerlaubten Besitzes und Beihilfe zum Handeltreiben von Rauschgift strafbar gemacht, wofür eine Haftstrafe von zwei Jahren angemessen sei. Sein Verteidiger meinte, der 37-Jährige sei kurzfristig engagiert worden. Für den kurzen Transport habe er 500 Euro bekommen, die er angenommen habe, da er in Geldnot gewesen sei.

Für einen 45-Jährigen, der als Transportbegleiter dabei gewesen sein soll, forderte der Staatsanwalt eine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zum Drogenhandel. Dessen Verteidigerin erklärte, ihr Mandant habe eine psychische Erkrankung. „Auf so jemanden kann man sich bei einem Rauschgiftgeschäft nicht verlassen“, meinte sie. Der 45-Jährige sei in den Plan nicht eingeweiht gewesen und nur zufällig festgenommen worden. Sie forderte einen Freispruch für ihn.

Fortsetzung
Das Urteil will das Landgericht am Donnerstag, 7. November, verkünden.