Im Streit um die Treffsicherheit des Bundeswehr-Sturmgewehrs G36 wird am Freitag eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz erwartet. In dem Koblenzer Zivilprozess wehrt sich Heckler & Koch gegen die Gewährleistungsforderungen der Bundeswehr.

Koblenz - Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) droht mit der erwarteten Entscheidung des Landgerichts Koblenz zum Bundeswehr-Sturmgewehrs G36 eine Schlappe. Es geht um eine Klage des Waffenherstellers Heckler & Koch. Das Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz fordert Schadenersatz von dem Unternehmen und begründet dies mit einer ungenügenden Treffsicherheit des G36.

 

Tests hatten Probleme bei Erhitzung der Waffen ergeben, eine Umfrage unter Soldaten aber das Gegenteil festgestellt. Von der Leyen erklärte eine mangelnde Treffsicherheit für erwiesen und entschied, 167 000 Sturmgewehre von 2019 an auszumustern.

Heckler & Koch wehrt sich gegen Forderungen

In dem Koblenzer Zivilprozess wehrt sich Heckler & Koch gegen die Gewährleistungsforderungen der Bundeswehr. Gemessen an den vertraglichen Anforderungen gebe es keine Mängel. Ganz auf dieser Linie kritisierte auch der Vorsitzende Richter Ralph Volckmann in einer Verhandlung im Juni die Bundeswehr. Als sich mit Auslandseinsätzen mit extremen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht die Anforderung an das G36 wohl erweitert habe, hätten die Streitkräfte es versäumt, dies bei weiteren Bestellungen des G36 bei Heckler & Koch zu melden. Folgeverträge seien wie immer abgeschlossen worden.