An einem Abend im Juli 2017 wollen Mitarbeiterinnen eines Supermarkts den Laden schließen – da tritt ihnen ein Maskierter mit Pistole entgegen. Er macht fette Beute, doch schon bald wird er unvorsichtig.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Sulzbach/Stuttgart - Draußen ist es bereits stockdunkel an jenem 6. Juli 2017, einem Donnerstag, als drei Mitarbeiterinnen im Rewe-Markt in Sulzbach an der Murr den Laden schließen wollen. Es ist genau 22.49 Uhr, als ihnen am Ausgang eine schaurige Gestalt entgegentritt: Aus einem dunklen Kapuzenpulli grinst ihnen die Fratze eines Horrorclowns entgegen, in der Hand hält der Mann eine Pistole.

 

Zu Tode erschrocken lassen sich zwei der Frauen von dem maskierten Angreifer durch den Markt in Richtung des Büros treiben, die dritte ist im Eingangsbereich hingefallen, wahrscheinlich vor Schreck. Sie stellt sich ohnmächtig und greift zum Mobiltelefon, als ihre Kolleginnen und der Angreifer verschwunden sind.

Fette Beute: 14 573 Euro und zwölf Cent

Im Büro zwingt der Räuber die beiden Frauen, den Tresor zu öffnen und daraus die Tageseinnahmen zu entnehmen. 14 573 Euro und zwölf Cent beträgt die Beute, die sich der Unbekannte in einen Rucksack und einen Müllbeutel werfen lässt. Dann befiehlt er den beiden Frauen, sich wieder in den vorderen Teil des Supermarktes zu begeben. Als sie bei ihrer scheinbar ohnmächtigen Kollegin sind, sagt der Maskierte, sie sollen einen Notarzt rufen. Dann rennt er über den Parkplatz davon in die Dunkelheit.

Zweieinhalb Jahre später sitzen zwei der drei Frauen als Zuhörerinnen in einem Saal des Stuttgarter Landgerichts. Nun sehen sie den Angreifer unmaskiert, einen 21-jährigen schlanken, ruhigen Mann aus dem Raum Murrhardt, der mit einem Horror-Clown überhaupt keine Ähnlichkeit hat. Und die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe sagt, der Angeklagte von heute sei ein anderer als der 19-Jährige von 2017. „Er ist erwachsen geworden und hat klare Ziele.“

Raubüberfall zur Flucht vor Haftstrafe geplant

Zur Tatzeit habe der Angeklagte keinerlei Perspektive gehabt. Eine Kindheit unter schwierigsten Bedingungen – er kam „mit Entzug auf die Welt“, weil seine Mutter während der Schwangerschaft trank und medikamentenabhängig war, er lebte zeitweise bei Pflegeeltern, die sich jedoch trennten. „Inhaftierung, Jugendhilfe, Haft, Therapie, Flucht.“ Im Sommer 2017 droht eine Haftstrafe. Der junge Mann beschließt, davor zu fliehen, vertraut sich einer Freundin an. „Er brauchte Fett für die Flucht“, sagt diese später der Polizei. Die Beute ist dann tatsächlich fett, die er in „Sülle“ macht, wie die Jugendlichen Sulzbacher ihren Heimatort nennen.

Doch statt danach wie geplant zu fliehen, bleibt er in der Gegend und wirft mit dem Geld nur so um sich. Und regt sich auf, als die Polizeimeldung von dem Überfall rasend schnell in Murrhardt die Runde macht.

Eine Polizistin, die das Mobiltelefon des Täters ausgewertet hat, berichtet von den Sprach- und Textmitteilungen, die der junge Mann völlig unbedarft an seine Freundin schickt, mit der er mal zusammen ist und mal wieder nicht. Nach dem Überfall kauft er für sich und für sie erst einmal teure Smartphones. „Ihres musste sie ihm allerdings zurückgeben, als sie sich wieder trennten“, berichtet ein Kriminalpolizist, der den Fall bearbeitete. Wütend auf den Ex-Freund, plaudert sie gegenüber der Polizei schließlich alles aus, was sie weiß. Auf die Spur des Angeklagten ist die Polizei aber über eine seiner früheren Betreuerinnen gekommen. Diese hatte aus seinem Umfeld mitbekommen, dass er etwas mit dem Überfall zu tun hat – und informierte die Polizei.

In zweieinhalb Jahren Haft stark verändert

Seit zwei Jahren sitzt der Angeklagte die Strafe ab, vor der er damals geflohen ist. In dieser Zeit hat er in nur wenigen Monaten den Hauptschulabschluss nachgeholt. „Und zwar einen guten“, versichert die Jugendgerichtshilfe. „Zur Tatzeit hätte ich bei der Frage nach schädlichen Neigungen noch ja gesagt. Aber jetzt, zweieinhalb Jahre später? Nein!“ Es sei die Frage, ob er überhaupt noch länger hinter Gitterbleiben müsse. Eine Strafe zur Bewährung oder Vorbewährung schlägt die Jugendgerichtshilfe dem Gericht vor. Dieses will am Donnerstag sein Urteil fällen.