Der Luftpistolen-Schütze, der im Herbst aus seinem Haus auf Autos und Nachbarhäuser geschossen hat, muss in der Psychiatrie bleiben. Das hat das Stuttgarter Landgericht entschieden.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Weissach im Tal - Ein 45 Jahre alter Mann, der am Abend des 22. Oktober 2016 in Weissach im Tal mit einer Luftpistole auf Autos, Nachbarhäuser an der Stuttgarter Straße und eine Bushaltestelle geschossen hat, muss in der Psychiatrie bleiben. Das hat die 1. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts am Dienstag entschieden. Da der Landschaftsgärtner zur Tatzeit wegen einer akuten paranoiden Schizophrenie schuldunfähig war, hatte die Staatsanwaltschaft keine Klage erhoben, sondern gleich seine Unterbringung beantragt. Der Beschuldigte ist seit der Tat in der Psychiatrischen Landesklinik Weissenau bei Ravensburg untergebracht.

 

Unter Wahnvorstellungen gehandelt

Der 45-jährige alleinstehende Landschaftsgärtner hat zur Tatzeit Stimmen gehört, die ihm „erlaubten“, zurückzuschießen, wenn er mit Strahlen beschossen werde. Diese Vorstellung gaukelte ihm seine Krankheit vor, die völlig real wirkende Wahnvorstellungen erzeugt. Diese ist laut eines psychiatrischen Gutachters wahrscheinlich unter dem Eindruck des Krebstodes seiner Schwester und eines Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in seiner Nachbarschaft im Sommer 2015 ausgebrochen. Mittlerweile gehe es ihm besser, sagte der Mann, den die Vorsitzende Richterin als „tierlieben Waffennarren“ beschrieb. „Ich kann mich an meinen Zustand erinnern, aber ich kann ihn jetzt nicht mehr nachvollziehen. Es war völliger Humbug, was ich mir vorstellte.“

Autos als Bedrohung empfunden

So empfand er ein Auto, das am Abend des 22. Oktober vor seinem Zuhause stoppte, als eine Bedrohung für sich und die Kaninchen, die er in seiner Wohnung hielt. In dem Haus in der Stuttgarter Straße wohnte er mit seinem Bruder und seiner Oma. Er lud zwei CO2 -Pistolen und schoss mit einer auf das Auto, zwei Nachbarhäuser, ein vorbeifahrendes Taxi und eine Bushaltestelle in der Nähe des Hauses. Das Gericht glaubte dem Beschuldigten, dass er dabei nicht auf Menschen gezielt hatte.

So wurde er schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen versuchten Totschlags verurteilt, den ihm die Antragsschrift vorgeworfen hatte. Verletzt wurde durch die mehr als 80 Schüsse des 45-Jährigen niemand. Allerdings richteten die Rundkugeln einen erheblichen Sachschaden an, der bisher jedoch noch nicht genau beziffert werden kann.