Dominique Strauss-Kahn hat sich bei den Sexpartys mit Prostituierten nicht strafbar gemacht. Das entschied ein Gericht im französischen Lille am Freitag. Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Lille - Im aufsehenerregenden Prozess um Zuhälterei ist Dominique Strauss-Kahn freigesprochen worden. Der Ex-Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe sich durch seine Teilnahme an Sexpartys mit Prostituierten nicht strafbar gemacht, entschied ein Gericht im französischen Lille am Freitag. Damit folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

 

In dem Prozess ging es um freizügige Partys zwischen 2008 und 2011. Neben Strauss-Kahn saßen noch 13 weitere Beteiligte auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft hatte für Strauss-Kahn und andere Angeklagte Freisprüche gefordert, in einigen Fällen auch Bewährungs- und Geldstrafen.

Der Vorsitzende Richter Bernard Lemaire wies in der Urteilsbegründung für Strauss-Kahn erneut darauf hin, es sei in dem Prozess nicht um Sexpraktiken gegangen. Auch aus Strauss-Kahns früherer Stellung als IWF-Chef sei kein Nachteil erwachsen. Der 66-Jährige habe die Prostituierten nicht bezahlt. Zuhälterei wird in Frankreich deutlich weiter ausgelegt als in Deutschland und kann zum Beispiel auch Prostitution umfassen, die von Dritten bezahlt oder bei Sexpartys organisiert wird. Strauss-Kahn betonte allerdings stets, er habe nicht gewusst, dass die beteiligten Frauen Prostituierte waren.

Der nach einem Luxushotel benannte „Carlton“-Prozess stand vor allem wegen der pikanten Details über das Sexleben des ehemaligen Ministers in den Schlagzeilen. Prostituierte berichteten teils unter Tränen von den Abenden.

Strauss-Kahn musste seine Ambitionen auf die französische Präsidentschaft aufgeben, nachdem er 2011 wegen einer Affäre um Vergewaltigungsvorwürfe von seinem Job als IWF-Chef zurückgetreten war.