Ein Karussel-Betrieber ist vom Ludwigsburger Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Bei einem Stadtfest hatten sich vier Kinder während einer Karusselfahrt verletzt.

Ludwigsburg - Der Betreiber eines Karussells ist nach einem Unfall mit vier verletzten Kindern wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Die Amtsrichterin in Ludwigsburg erklärte aber, dass sie seine Schuld als gering ansehe und verwarnte ihn daher nur. Sie sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Schausteller das Gerät für ein Stadtfest in Remseck (Kreis Ludwigsburg) nicht sorgfältig kontrolliert habe. Im Sommer 2018 löste sich während der Fahrt eine Gondel, weil an der Befestigung Teile fehlten. Die Kinder, damals im Alter von zehn und elf Jahren, saßen im Karussell oder wurden von herunterfallenden Teilen getroffen.

 

Der Angeklagte hatte sich zuvor bereit erklärt, jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an die drei Jungen und ein Mädchen zu zahlen. Er bat die Kinder zudem um Entschuldigung. Vom Vorwurf, Tüv-Dokumente für das Karussell gefälscht zu haben, wurde der 48-Jährige freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.