Früher als geplant fällt das Urteil im Prozess um den rätselhaften Wohnwagenbrand in Siegelhausen. Dabei glaubt der Richter der Version des Angeklagten nicht. Der muss jetzt in Haft.

Marbach - Ursprünglich hätte vor dem Heilbronner Landgericht der Prozess um den Siegelhäuser Wohnwagenbrand erst kommende Woche beendet sein sollen. Da aber alle Zeugen vernommen, alle Gutachten gehört und Plädoyers gehalten waren, verkündete der Vorsitzende Richter Frank Haberzettl schon am Mittwoch sein Urteil: Der Beschuldigte muss fünf Jahre und drei Monate in Haft.

 

Dem Mann wurde vorgeworfen, dafür verantwortlich zu sein, dass in der Nacht vom 29. Oktober 2018 in einem Waldstück bei Siegelhausen, einem Ortsteil von Marbach am Neckar, ein Wohnwagen nebst Auto ausgebrannt ist. Der heute 66-jährige Eigentümer und ein damals 15 Jahre altes Mädchen konnten sich in letzter Sekunde retten. Nackt und verletzt klingelten sie bei einem Bauern in der Nähe und baten um Hilfe.

Eine Brandsachverständige widerspricht der Version des Angeklagten

Bei dem Brand erlitt der Rentner Verbrennungen, auch das Mädchen musste wegen Schnitt- und Brandwunden in einem Krankenhaus behandelt werden. Das Mädchen hatte ausgesagt, der Beschuldigte habe die Kerze auf den benzingetränkten Teppich fallen lassen, der 66-Jährige behauptete aber, dass er den Benzinkanister aus Versehen umgestoßen habe und sich die Benzingase durch die Kerze auf dem Nachttisch entzündet haben.

Eine Brandsachverständige, die am Mittwoch bei der Verhandlung zu Wort kam, hielt die Version des Beschuldigten für unwahrscheinlich. „Sonst hätte es eine Verpuffung gegeben.“ So sah es auch die Staatsanwältin. Sie erklärte in ihrem Plädoyer, dem Mädchen zu glauben. „Sie hat uns nicht irgendeine Geschichte aufgetischt.“ Wohingegen die Aussagen des Angeklagten widersprüchlich seien. Die beiden hätten nackt im Bett gelegen, aber es sei nichts gelaufen, in einer WhatsApp-Nachricht an eine Pfarrerin habe er von Paradies und Hölle geschrieben, aber er habe keine Selbstmordabsichten . „Das passt nicht zusammen“, so die Staatsanwältin. Es sei Zufall, dass bei dem Brand nicht mehr passiert sei und er habe das Mädchen in unmittelbare Todesgefahr gebracht. Sie halte daher wegen besonders schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für angemessen.

Der Angeklagte bereut seine Tat

Der Verteidiger forderte Freispruch. Angemessen sei eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung und eine Geldstrafe, so der Anwalt. Es habe sich keinesfalls um vorsätzliche Brandstiftung, sondern vielmehr um ein Unglück gehandelt, dass er mit dem Fuß an den Kanister gestoßen sei. Der Angeklagte nannte es in seinem Schlusswort „ein ganz dummes Versehen, das ich bereue“.

Der Richter Frank Haberzettl fand in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte: Die Kammer sei davon überzeugt, dass die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem 50 Jahre älteren Mann zuletzt auch eine sexuelle Komponente gehabt hatte. Da das Mädchen immer wieder Selbstmordabsichten geäußert hatte, habe sich der Angeklagte entschieden, „das gemeinsam zu tun. Sie haben das Benzin bewusst in Brand gesetzt.“

Der Richter glaubt dem Mädchen

Als der Wohnwagen tatsächlich in Brand gestanden habe, „hat er sich umentschieden und hat sich und das Mädchen gerettet“. Durch die Aussage der heute 16-Jährigen sei das klar geworden. „Sie ist glaubhaft und deckt sich mit dem Brandverlauf“, so der Vorsitzende Richter. „Der Angeklagte hat uns vielmehr eine Geschichte zugemutet, die ganz eindeutig nicht plausibel und an den Haaren herbeigezogen ist.“

Haberzettl kam zu dem Schluss: „Dieser Brand wurde vom Angeklagten vorsätzlich gelegt.“ Und weil dadurch ein Mensch in Todesgefahr gebracht und verletzt wurde, habe er sich der besonders schweren Brandstiftung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Weil der 66-Jährige aus Remseck nicht vorbestraft sei und weil er das Mädchen aus dem brennenden Wohnwagen gerettet habe, habe die Kammer die Strafe im ganz unteren Bereich des Möglichen angesiedelt – bei fünf Jahren und drei Monaten.