Ein 27-Jähriger hat sich Marihuana und Kokain aus dem Darknet beschafft und an Bekannte weiterverkauft.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Herrenberg - Gewiss zählte der Angeklagte zu den kleinsten Fischen im dunklen Netz, aber Drogenhandel ist auch am Computer strafbar. 575 Gramm Marihuana hat der 27-Jährige aus Herrenberg im Darknet gekauft, plus 100 Gramm Kokain. Letzteres wohl im Auftrag eines Freundes. Weil er ab und an Bekannten einige Gramm für Joints verkaufte, wirft die Staatsanwaltschaft ihm außerdem Drogenhandel vor.

 

Der Prozess vor dem Amtsgericht Böblingen ist Folge eines internationalen Fahndungserfolges gegen illegalen Handel im Internet. Im Juli 2017 hatten weltweit arbeitende Ermittlergruppen die Plattform Alphabay auffliegen lassen, auf der so ziemlich alles verkauft wurde, was legal nicht zu beschaffen ist. Auch der junge Herrenberger nutzte sie für seine Einkäufe.

Kriminelle missbrauchen das hehre Ziel des Datenschutzes

Die Internetseite war ausschließlich mit dem Tor-Browser erreichbar. Die Technik wurde ursprünglich an der Universität Cambridge entwickelt, um Datenschnüffler auszubremsen. Sie täuscht Spionen vor, dass ihr Ziel in einem anderen Land an einem anderen Computer sitzt als an seinem eigenen. Das hehre Ziel des Datenschutzes mittels Anonymität missbrauchen aber jede Art von Kriminellen, eben im Darknet. Offenbar war es den Fahndern gelungen, die Verschlüsselung zu knacken.

Weshalb in Dortmund jenes Paket mit 100 Gramm Kokain abgefangen wurde, das nach Herrenberg adressiert war. Bei den Verkäufern fanden die Fahnder „wahnsinnige Mengen an Drogen“, wie der Richter Werner Kömpf beim Blick in die Akten befand, „das ist ja irre, wie ein Amazon-Handel“. Der Angeklagte hatte umgerechnet gut 7000 Euro für seine Drogenpakete bezahlt, ein Schnäppchenpreis für gute Qualität, wie ein Gutachter bescheinigte. Die Geschäfte bei Alphabay wurden in Bitcoin abgewickelt. „Im Nachhinein habe ich mir in den Arsch gebissen“, sagt der Angeklagte. Gekauft hatte er die Cyberwährung zum Kurs von 400 Euro. Zwischenzeitlich war sie auf bis zu 16 000 Euro gestiegen. Hätte er zur richtigen Zeit verkauft, wären ihm mehr als eine Viertelmillion Euro überwiesen worden.

Seine Offenheit hat dem Angeklagten eine Gefängnisstrafe erspart

Seine Offenheit hat dem Angeklagten eine Gefängnisstrafe erspart. Ein Jahr und neun Monate Haft lautet das Urteil, ausgesetzt zur Bewährung. Hinzu kommen 2000 Euro Geldstrafe. Solange er von Haft verschont bleibt, „ist die Höhe der Strafe für meinen Mandanten nicht so entscheidend“, sagte der Verteidiger Johannes Omari. „Diese Episode ist für ihn vorbei.“

Schon bei der Polizei hatte der 27-Jährige ohne Vorbehalte gestanden. Seine Geschichte blieb im Prozess unverändert. Das Marihuana hatte er zum überwiegenden Teil für sich selbst gekauft, gegen Stress bei der Arbeit, Schlaf- und Appetitlosigkeit. 25 Kilo habe er in jener Zeit abgenommen. Ein Mitbewohner hatte ihn gebeten, das Kokain zu bestellen, gleichsam als technische Dienstleistung für einen Unwissenden. Auch dies glaubte ihm das Gericht. Wie viel Gramm Marihuana der 28-Jährige bei gelegentlichen Deals an drei Bekannte verkauft hatte, war nicht aufzuklären. Es könnte der Stoff für 80 oder auch nur für zehn Joints gewesen sein. Fest steht allerdings, dass der Angeklagte kein Geschäft machen wollte. Er verlangte lediglich den Preis, den er selbst bezahlt hatte. Der Prozess gegen ihn „war ein guter Arschtritt“, sagt er. Stress bekämpft er inzwischen mit Sport statt Drogen. „Über das Darknet rutschen immer mehr ganz normale Bürger in Verbrechen“, sagte Richter Kömpf, „das macht mir ein bisschen Angst“.