Ein 46-jähriger Mann wird wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte in der Notaufnahme eines Krankenhauses auf übelste Weise Flüchtlinge und Ausländer beleidigt.

Ludwigsburg - Es war eine wüste Schimpftirade, die ein 45-Jähriger im September in der Notaufnahme des Ludwigsburger Klinikums abgelassen hat: gegen Muslime, Flüchtlinge und Ausländer. Man solle Gaskammern bauen, um sie umzubringen, man solle alle Asylheime anzünden, und er selbst werde nach Hause gehen, seine Waffe holen und „es allen zeigen“, schrie der Mann damals. Am Mittwoch hat das Ludwigsburger Amtsgericht ihn wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Kurios dabei: der deutsche Staatsangehörige kam selbst vor Jahrzehnten als Einwanderer ins Land, geboren ist er in Südkorea.

 

Unklar blieb bei der Verhandlung, warum der Arbeitslose derart ausgerastet ist. Er selbst gab an, sich an den Abend in der Notaufnahme nicht erinnern zu können. Er habe auch keine negative Einstellung zu Muslimen oder eine besondere Nähe zum Nationalsozialismus. Ihn ärgerten aber die Terroranschläge, die Islamisten auf der ganzen Welt begehen würden, sagte der Angeklagte, der ohne juristischen Beistand vor Gericht erschien.

Er könne die Geldstrafe nicht bezahlen, erklärt der Angeklagte

Deutlich präziser war das Erinnerungsvermögen von zwei Krankenschwestern, die an jenem Abend im Klinikum Dienst hatten. Sie berichteten, dass der Mann über eine Stunde hinweg rechtsradikale Parolen geschrien und die Nationalhymne gesungen habe – wobei er das Wort „Deutschland“ durch „Naziland“ ersetzte. Andere Patienten hätten sich bei den Pflegern über die wüste Tirade beschwert. Der 45-Jährige habe sich aber nicht beruhigen lassen, obwohl er keinen abwesenden Eindruck auf sie gemacht habe, sagte eine Pflegerin. „Betrunkene pöbeln auch und schimpfen manchmal, aber bei ihm war es anders.“

Zu der Verhandlung war es gekommen, weil der Mann aus Tamm einem Strafbefehl der Stuttgarter Staatsanwaltschaft widersprochen hatte. Die darin festgelegte Geldstrafe von 900 Euro könne er nämlich nicht zahlen, sagte der Mann. Er sei nach einem Nierenversagen seit Jahren schwer krank und arbeitsunfähig. Ärzte hätten ihm prognostiziert, dass er nicht älter als 60 werde. Geld vom Staat will der ehemals selbstständige Computertechniker nicht annehmen – er lebt stattdessen vom Geld seiner Mutter und in deren Wohnung.

Vor Gericht nahm er dann einen Teil seines Widerspruchs zurück und gab damit die Vorwürfe zu. Die Geldstrafe wollte er aber weiterhin nicht akzeptieren, weshalb ein Urteil gefällt werden musste. Dieses sieht nun vor, dass der 45-Jährige 100 Tagessätze à fünf Euro bezahlen muss.