Der Angeklagte hatte seine Ex-Freundin nach der Trennung über mehrere Monate immer wieder angerufen, beleidigt und vor dem Chef gedemütigt. Am Mittwoch wurde der Fall am Ludwigsburger Amtsgericht verhandelt.

Digital Desk: Felix Frey (fog)

Ludwigsburg - Ein 48-jähriger Ludwigsburger hatte 2018 seine Ex-Freundin über mehrere Monate mit Anrufen und Drohungen terrorisiert. Deshalb musste er sich am Mittwoch vor dem LudwigsburgerAmtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen Nachstellens und Beleidigung angeklagt, da er „die Lebensgestaltung des Opfers beeinträchtigt“ habe. Seine Taten räumte der Ludwigsburger ein.

 

Die 47-jährige Freundin hatte sich im September 2018 nach sieben Jahren Beziehung vom Angeklagten getrennt. Daraufhin hatte er sie in einer Chat-App unter anderem als „Drecksschlampe“ bezeichnet und sie vor allem nachts angerufen. Auch soll er ihr einen Zettel an die Windschutzscheibe geklemmt haben mit der Botschaft „Immer schön in den Rückspiegel schauen“. Dem Chef der 47-Jährigen hatte er einen Flyer geschickt, auf dem er vorgeblich in ihrem Namen sexuelle Inhalte verfasst hatte.

Die Verteidigung hofft auf eine Einstellung des Verfahrens

Der Anwalt des 48-Jährigen hoffte, dass das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt werden könnte, nachdem das Opfer bereits zuvor einen Schutzantrag zurückgezogen hatte. Dieser hätte dem Angeklagten den Kontakt zum Opfer verboten. Seine Hoffnung begründete der Anwalt im Verhalten seines Mandanten: Dieser hätte sich der 47-Jährigen seit über einem Jahr, trotz gleicher Wohngegend, nicht mehr angenähert. Zudem hätte er sie nur noch kontaktiert, um sich bei ihr zu entschuldigen.

Doch die Staatsanwältin hielt wenig von der Idee: „Ich ziehe es absolut nicht in Betracht, einer Einstellung zuzustimmen, ohne vorher die Geschädigte als Zeugin zu hören.“ Kurz nach der Trennung hatte die Ex-Freundin offenbar noch versucht, dem Mann gegenüber zu verheimlichen, dass es einen anderen gab. Das neue Auto vor der Tür gehöre den Eltern, habe sie gesagt, erinnerte sich jetzt der Angeklagte. Doch er sei schnell dahinter gekommen, dass es sich um einen neuen Lebenspartner handelte.

Die 47-Jährige erklärte: „Ich fühle mich jeden Tag unsicher, wenn ich das Haus verlasse.“ Außerdem habe erst vor Kurzem jemand einen Reifen an ihrem Wagen zerstochen. Nicht zu wissen, wer hinter dieser Tat stecke, habe sie zusätzlich verunsichert. Mit einer Entschuldigung sei das Thema definitiv nicht vom Tisch, erklärte sie.

Kein Blickkontakt während der Entschuldigung

Die Entschuldigung des Angeklagten in ihrer Gegenwart kam dennoch: „Ich hätte deine Entscheidung akzeptieren sollen“, sagte der Mann mit gesenktem Blick. Es tue ihm leid. Er habe sich nach der Trennung gewünscht, seine Ex-Freundin hätte ihm deutlich zu verstehen gegeben, dass sie keinen Kontakt mehr wolle. Sie habe von ihm aber jetzt nichts mehr zu befürchten und er könne es leider nicht mehr rückgängig machen.

Während seiner Entschuldigung vermied auch die 47-Jährige jeden Blickkontakt. Nach der Anhörung des Opfers erklärte sich auch die Staatsanwaltschaft damit einverstanden, das Verfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen. Die Verhandlung hätte den Ludwigsburger ohnehin eine Menge Geld gekostet, doch eine Verurteilung blieb ihm so erspart.

In der Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft noch 90 Tagessätze zu 65 Euro als Strafe gefordert, also 5 850 Euro für die Staatskasse. So wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von 1 800 Euro eingestellt. Das Geld geht an das Opfer.