Ein 21-Jähriger wird verurteilt, weil er auf dem Fellbacher Herbst während eines Streits einen Schraubenzieher fünf Mal in den Rücken eines Kontrahenten gestochen hat.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Fellbach - Auf dem Fellbacher Herbst ist es in der Nacht zum 8. Oktober 2017 zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen junger Leute gekommen. Dabei wurde ein Mann durch mehrere Stiche in den Rücken mit einem Kreuzschlitz-Schraubenzieher schwer verletzt. Am Montag hat nun der Prozess gegen fünf Jugendliche und Heranwachsende vor dem Stuttgarter Landgericht mit der Urteilsverkündung geendet: der 21-jährige Hauptangeklagte wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren wegen versuchten Totschlags verurteilt. Drei weitere Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen von sechs, sieben und neun Monaten, eine Angeklagte wurde freigesprochen.

 

Streit aus nichtigem Anlass

Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre und sechs Monate Haft für den 21-Jährigen gefordert, sein Verteidiger ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Der Anwalt hatte argumentiert, es handle sich nicht um einen versuchten Totschlag, sondern um gefährliche Körperverletzung. „Ich hoffe auf eine letzte Chance“, hatte sein Mandant im letzten Wort vor dem Urteil gesagt. Seit knapp sieben Monaten sitzt er in Untersuchungshaft. Das Gefängnis sei unerträglich. „Knast ist nicht cool, wie ich früher dachte, er ist im Gegenteil ganz uncool.“

Für die 2. Jugendstrafkammer des Landgerichts steht fest, dass es sich bei der Tat um einen versuchten Totschlag handelt. Zu dem Händel war es aus ganz nichtigen Gründen gekommen. Zwischen dem 28-Jährigen, dem schließlich in den Rücken gestochen wurde, und der Gruppe um den 21-Jährigen war es gegen 1.30 Uhr auf der Schillerstraße nahe der Wichernschule zum Streit gekommen. Als die Situation zu eskalieren drohte, zog der 28-Jährigen einen Elektroschocker aus der Jacke und ließ diesen unter surrenden Geräuschen Blitze produzieren.

Teile der Tat sind gefilmt worden

Das habe jedoch den gegenteiligen Effekt gehabt, sagte die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg. Die jungen Leute im Alter zwischen 19 und 24 Jahren seien erst recht in Rage geraten und auf den 28-Jährigen und dessen Begleiter losgegangen, mit der Freundin des 21-Jährigen an der Spitze. „Das konnte man eindeutig auf dem Video sehen, das auf der Schillerstraße gemacht wurde“, so die Richterin.

Auf dem Film der Überwachungskamera ist zu sehen, wie die jungen Leute zuerst um eine Hausecke verschwinden, 23 Sekunden später jedoch wieder auftauchen, der 28-Jährige und sein Begleiter rückwärts, gefolgt von den anderen. Die Freundin des 21-Jährigen sei dann wohl ausgerutscht, wie der Film zeigt, und selbst gegen den Elektroschocker geraten. Keinesfalls stütze das Video die Behauptung, der 28-Jährige habe die junge Frau mit dem Gerät malträtiert.

Fünf Mal hat der 21-Jährige mit Wucht auf seinen Kontrahenten eingestochen. Nur so war zu erklären, dass der eher stumpfe Schraubenzieher durch die Jacke und die Haut gedrungen ist und bis in den Brustkorb des Mannes gelangte. Dadurch sei es zum Kollaps eines Lungenflügels gekommen. Der 21-Jährige hatte vor Gericht behauptet, auf den Oberarm seines Kontrahenten gezielt zu haben. Das nahm ihm das Gericht nicht ab.