Ein 58-Jähriger muss wegen Amtsanmaßung eine Strafe zahlen: Er war mit einem falschen Blaulicht an seinem Auto durch den Engelbergtunnel gefahren. Bis zuletzt bestreitet er die Vorwürfe.

Gerlingen - Falsche Dienstausweise, falsche Dienstmarken und ein falsches Blaulicht: Ein seltsam laxes Verhältnis zu den Hoheitszeichen der Polizei hat ein 58-Jähriger aus Horb, der sich am Freitag vor dem Ludwigsburger Amtsgericht verantworten musste. Wegen Amtsanmaßung wurde er schließlich zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem selbstständigen Vertreter von orthopädisch wertvollen Matratzen vorgeworfen, im vergangenen Mai auf der Autobahn 81 ein Blaulicht an seinem Auto eingeschaltet zu haben – und das ohne jede Berechtigung. Einem wachsamen Zeugen war die Vorrichtung auf der Fahrerseite des Mercedes aufgefallen, während beide Autos im Engelbergtunnel auf Gerlinger Gemarkung fuhren. Und dem Zeugen war ebenso aufgefallen, dass es sich bei dem Transporter weder um ein Rettungsfahrzeug noch um einen Streifenwagen der Polizei handelte. Also rief der Mann die echte Polizei und nannte den Beamten das Kennzeichen des Transporters und dessen Farbe.

Eine Zeuge meldete den Mann bei der echten Polizei

Wenige Stunden später klingelte eine Streife bei dem 58-Jährigen, der zwar zugab, den Transporter gefahren zu haben. Ein Blaulicht konnten die Beamten in dem Mercedes aber nicht sicherstellen.

Vor Gericht behauptete der Angeklagte am Freitag, keine solche Vorrichtung zu besitzen. Möglich sei aber, dass sein Handy den Zeugen verwirrt haben könnte: Dieses habe an jenem Tag nahe der Frontscheibe gelegen und blinke, wenn er angerufen werde. Ein Kollege des Mannes, der an dem fraglichen Tag mit dem Angeklagten im Auto saß, gab an, kein Blaulicht gesehen zu haben. Der Verteidiger des Angeklagten brachte mehrfach die Möglichkeit einer Verwechslung ins Spiel: So sei denkbar, dass der Zeuge das falsche Kennzeichen aufgeschrieben habe. Jedoch geriet er dabei an den falschen Verhandlungspartner: Oberstaatsanwalt Daniel Noa merkte an, dass man sich auch „vor dem Landgericht treffen könne“. Für ihn sei der Zeuge glaubhaft, er habe angesichts der Vorstrafen des Angeklagte auch „keine Zweifel“.

Schon mehrfach gab sich der Mann als Polizist aus

Wie sich herausstellte, hatte der 58-Jährige bereits in der Vergangenheit mehrfach ein Problem damit, zwischen seinem eigenen Beruf als Vertreter und den Aufgaben und Rechten der Polizei zu unterscheiden. So wurde er schon verurteilt, weil er sich als Zivilfahnder ausgegeben hatte und so in ein Wohnhaus eingedrungen war. Dabei legte er den verdutzten Mietern einen vermeintlichen Dienstausweis vor, der sich bei näherer Betrachtung als Visitenkarte entpuppte. Am Hosenbund trug er dabei eine Schreckschusswaffe.

Auch auf Falschparker machte der Mann in der Vergangenheit Jagd und zeigte dabei eine Dienstmarke mit der Aufschrift „Privatermittler“ vor.

Schließlich nahm der Angeklagte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und muss nun eine Geldstrafe von 600 Euro bezahlen. Ein Betrag, der sich an seinen Einkünften aus dem Matratzenhandel orientiert: diese sind derzeit gleich Null.