Ein 34-Jähriger steht vor Gericht, weil er im Vollrausch versucht haben soll, seinen Nachbarn zu töten. Laut der Anklage hat er versucht, diesen über das Geländer eines sechs Meter hohen Verbindungsstegs zwischen einem Treppenhaus und einem Wohnblock zu drücken.

Esslingen - Im Alkoholrausch soll ein 34-Jähriger im vergangenen September in Esslingen versucht haben, seinen Nachbarn über das Geländer eines Verbindungsstegs hinweg sechs Meter in die Tiefe zu stürzen. Das Opfer konnte sich dank einer geistesgegenwärtigen Reaktion gerade noch retten. Der mutmaßliche Täter muss sich seit Dienstag wegen versuchten Totschlags und vorsätzlicher Körperverletzung vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verantworten.

 

Der 34-Jährige auf der Anklagebank vermittelt den Eindruck, als sei er eher der nette Nachbar von nebenan. Er ist sehr sportlich, gepflegt, freundlich und eloquent. Er geht seit vielen Jahren einer geregelten Arbeit nach und ist bisher nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Aber er ist auch ein Trinker und es ist letztlich sein exzessiver Alkoholkonsum und dessen Auswirkungen auf sein Verhalten, die ihn vor die Schwurgerichtskammer gebracht haben. An jenem Freitagabend, den 13. September vergangenen Jahres, hatte er einmal mehr gehörig dem Wodka zugesprochen. Mit einem Kumpel hatte er in seiner Wohnung in Esslingen, in der er mit seiner Frau und den drei gemeinsamen Kindern lebt, eine Flasche geleert. Er sei bereits auf dem Bett gelegen, als ihm eingefallen sei, dass er noch den Müll runterbringen sollte. Anziehen musste er sich nicht, er hatte sich in seinem Zustand samt Klamotten hingelegt.

Fast drei Promille Alkohol im Blut

Den Gang zum Mülleimer nutzte er eigenen Angaben zufolge für einen kurzen Spaziergang samt einer weiteren Trinkeinlage aus einer Wodkaflasche, die er bei sich hatte. Dabei hätten ihm drei zufällig getroffene Jugendliche Gesellschaft geleistet. Wieder an seinem Wohnblock angelangt, habe er seinen Nachbarn getroffen, man habe sich nur flüchtig gekannt. Daran, was in der Folge geschehen sei, könne er sich kaum erinnern, gibt der Angeklagte zu Protokoll. Kein Wunder, später wurden bei ihm fast drei Promille Alkohol festgestellt.

Weitaus klarer sind die Schilderungen des 29 Jahre alten mutmaßlichen Opfers, das nach eigenen Angaben „zum Glück nüchtern“ gewesen war. Der offensichtlich betrunkene Nachbar habe ihn erkannt und sogleich immer wieder angepackt, als sei er auf „ein Kräftemessen“ aus. Ab und an habe man sich noch einigermaßen mit ihm unterhalten können, doch immer wieder sei er handgreiflich geworden, obwohl er ihn mehrfach aufgefordert habe, das zu lassen. „Irgendwann war es mir zu blöd und ich wollte in meine Wohnung hoch“, erzählt der 29-Jährige im Zeugenstand. Der lediglich an diesem Abend lästige Nachbar sei ihm gefolgt und just dann erneut übergriffig geworden, als man sich auf dem offenen Steg befunden habe, der das Treppenhaus mit dem Wohnblock verbindet.

Der Angreifer habe ihn in den Schwitzkasten genommen und fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Dann habe dieser versucht, ihn „über das Geländer zu drücken“. Mit dem Oberkörper habe er sich schon rücklings über dem Abgrund befunden, sei aber mit einer beherzten Vorwärtsbewegung wieder ins Gleichgewicht gekommen. Ob der Betrunkene ihn „bewusst runterwerfen wollte“, könne er nicht einschätzen, sagt der 29-Jährige. Sicher sei hingegen, dass er den sechs Meter tiefen Fall auf den Betonboden „hundertprozentig“ nicht überlebt hätte. Dank seiner guten Reaktion kam er mit Schürfwunden und Hämatomen davon. Schon einen Tag später habe sich der 34-Jährige in einem Brief für sein Ausrasten bei ihm entschuldigt.

Angeklagter ist über sich selbst schockiert

Es sei selbst darüber schockiert, „was ich getan habe“, sagt der Angeklagte, der sich auf freiem Fuß befindet. Und er weiß auch, dass es der Alkohol ist, der ihn auf die schiefe Bahn gebracht hat. Wenn er betrunken sei, „legt sich ein Schalter um“. Das ist ihm nach dem Vorfall im September Ende März noch einmal folgenschwer passiert. In volltrunkenem Zustand verursachte er mit dem Auto seines Schwagers einen Unfall. Der Prozess wird fortgesetzt.