Ein 22-Jähriger aus Esslingen muss sich seit Donnerstag wegen Sexualdelikten vor dem Landgericht Stutgart verantworten. Ihm werden unter anderem Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen – begangen an zwei 13-jährigen Mädchen.

Stuttgart/Esslingen - Einem 22-Jährigen aus Esslingen wird seit diesem Donnerstag am Landgericht in Stuttgart vorgeworfen, sich im vergangenen Sommer mehrfach an zwei erst 13 Jahre alten Mädchen vergangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft ihm Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor. Der junge Mann sitzt seit Ende August in Untersuchungshaft.

 

Gegenwehr des Opfers ignoriert?

Zum Auftakt der Verhandlung vor der 2. Strafkammer wurde lediglich die Anklage verlesen. Diese legt dem 22-Jährigen zur Last, am 20. August ein 13 Jahre altes Mädchen in seine Wohnung in Esslingen-Zell gelockt und sie dort zum Beischlaf gezwungen zu haben. Zuvor waren beide mit einer Clique in Kirchheim unterwegs gewesen. Er sei dann in einer S-Bahn mit dem Mädchen nach Esslingen gefahren und habe wohl den Beschützer gespielt, der das Kind nicht alleine nach Hause gehen lassen wollte. Er lud die 13-Jährige in seine Wohnung ein, wo zunächst nur gemeinsam Fernsehen geschaut worden sei. Doch dann wurde der junge Mann laut der Anklageschrift zudringlich, obwohl ihm das „kindliche Alter“ des Mädchens bekannt gewesen sei. Er habe zudem ignoriert, dass dieses mehrfach deutlich sagte, es wolle keine Intimitäten mit ihm austauschen. Schließlich habe er die 13-Jährige vergewaltigt, die zuvor noch keinen Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Damit nicht genug, habe er sein Opfer gegen dessen Willen bis zum nächsten Morgen in seiner Wohnung festgehalten.

Angeklagter will „umfassend“ aussagen

Außerdem wird dem Mann vorgeworfen, im Juli und August mit einer weiteren 13-Jährigen – ebenfalls in seiner Wohnung – einvernehmlich Sex gehabt zu haben. Auch in diesem Fall habe er gewusst, dass das Mädchen minderjährig ist.

Für den Fall sind fünf Verhandlungstage terminiert. Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger wissen, er sage „umfassend“ zu den Vorwürfen und zu seinem Lebenslauf aus. Sein Verteidiger teilte zudem mit, sein Mandant sei „teilgeständig“.