Versicherungen gegen die Zwangspause von Restaurants scheinen wie gemacht für die Pandemie. Doch die Unternehmen sehen das völlig anders als die Wirte. Landauf, landab beschäftigt der Konflikt die Gerichte – teils mit kuriosen Argumenten.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es ging auch mal lustig zu, als am Landgericht Stuttgart kürzlich die Klage einer Besenwirtschaft aus dem Remstal gegen die Württembergische Versicherung verhandelt wurde. Eingehend erörterte der Richter mit den Parteien, ob und inwieweit die Betriebsschließungsversicherung für den Ausfall während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 aufkommen müsse. Habe sie auch bei einer Pandemie zu zahlen oder nur bei einer der in den Bedingungen aufgelisteten Erreger und Infektionskrankheiten, wo Corona oder Covid19 noch fehlten? Das sei der Knackpunkt des Rechtsstreits, bei dem es um knapp 40 000 Euro ging.