Der Online-Riese Facebook erlaubt keine Konten unter einem Pseudonym. Muss er aber, sagt nun der Bundesgerichtshof. Doch das Urteil gilt nicht für alle.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe. - Zwei Facebook-Nutzer aus Bayern haben gegen den Konzern einen seit Jahre andauernden Rechtsstreit gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass es Facebook dulden muss, wenn die beiden Nutzer ihr Profil nicht unter ihrem echten Namen betreiben, sondern unter einem Pseudonym. Datenschützer hatten das schon vor mehr als zehn Jahren in zahlreichen Verfahren versucht zu erreichen. Die Wirkung des Richterspruchs ist allerdings begrenzt. Wegen einer geänderten Rechtslage lassen sich keine Schlüsse für die Zukunft ziehen.