Das Urteil gegen zwei Hintermänner diverser Flatrate-Bordelle muss möglicherweise noch einmal überprüft werden.

Fellbach - Das Urteil gegen zwei Hintermänner sogenannter Flatrate-Bordelle wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei muss möglicherweise noch einmal überprüft werden. Die beiden Verteidiger haben Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Donnerstag.

 

Die 10. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hatte die beiden Männer im Alter von 35 und 38 Jahren vor einer Woche zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie sollen über Strohmänner vier Bordelle in Deutschland eröffnet haben, unter anderem den „Pussy-Club“ in Fellbach (Rems-Murr-Kreis). Die beiden Männer hätten „möglichst junge Frauen“ aus Rumänien nach Deutschland gebracht, um sie in Bordellen arbeiten zu lassen. In den Häusern konnten Männer für eine „Flatrate“ so oft sie wollten mit den Prostituierten verkehren. Die zwei nun Verurteilten gelten als die Köpfe einer Bande, von der bereits sieben Mitglieder zu Haftstrafen verurteilt worden sind. Das Gericht sprach von einem „übermäßigen Profitstreben“ der Verurteilten auf „Kosten der Gesundheit und Würde der Prostituierten“. dapd