In diesem Artikel haben wir die Bestimmungen zur Verkürzung der Quarantäne in Baden-Württemberg für Sie zusammengefasst.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Wer in Quarantäne geschickt wird, ist entweder selbst positiv getestet worden oder gilt als Kontaktperson eines positiv Getesteten. Die beiden Anwendungsfälle unterscheiden sich in der Länge der Absonderung. Wer ein positives Testergebnis erhält, muss 14 Tage in Quarantäne. Die zuständigen Behörden können in Einzelfällen die Dauer jedoch verlängern. Die Quarantäne für Kontaktpersonen dauert 10 Tage ab dem letzten Tag, an dem Kontakt zur infizierten Person bestanden hat.

 

Kann man die Quarantäne verkürzen?

Positiv Getestete mit und ohne Symptome können die Quarantäne nicht verkürzen. Sie müssen die vollen zwei Wochen zu Hause bleiben. Anders sieht es aus, wenn man sich als Kontaktperson in Absonderung befindet. In diesem Fall kann am fünften Tag der Quarantäne auf eigene Kosten ein PCR-Test durchgeführt werden. Fällt dieser negativ aus, kann die Quarantäne mit dem Erhalt des Ergebnisses ohne behördliche Zustimmung beendet werden.

Wem der PCR-Test zu teuer ist, der kann sich am siebten Tag der Quarantäne mittels Schnelltest freitesten. Allerdings werden auch diese ab dem 11. Oktober kostenpflichtig. Eine Ausnahme besteht für Personen, die mindestens zweimal in der Woche getestet werden, wie es in Schulen und Kitas der Fall ist. Diese dürfen sich bereits am fünften Tag mittels Schnelltest freitesten. Das negative Testergebnis muss bis zum Ablauf der ursprünglichen zehn Tage aufbewahrt und auf Verlangen den Behörden vorgezeigt werden.

Geimpfte und genesene Personen müssen als Kontaktpersonen in der Regel nicht mehr in Quarantäne. Welche Ausnahmen dabei gelten, hat das Sozialministerium Baden-Württemberg hier zusammengefasst.

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Was gilt bei Einreisen aus dem Ausland?

Auch Reiserückkehrer aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten müssen sich nach der Einreise in Quarantäne begeben. Nach Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet kann die 14-tägige Quarantäne grundsätzlich nicht verkürzt werden; auch dann nicht, wenn man geimpft oder genesen ist.

Für Reiserückkehrer aus einem Hochrisikogebiet beträgt die Quarantäne 10 Tage. Die Quarantäne nach dem Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet kann jedoch frühestens am fünften Tag nach der Einreise durch ein negatives Testergebnis beendet werden. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne automatisch am fünften Tag.

Nicht in Quarantäne muss, wer geimpft oder genesen ist. Der Nachweis hierüber kann über das Einreiseportal an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Weitere Informationen zur Einreisequarantänepflicht und den Ausnahmen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Darf man zur Testung das Haus verlassen?

Ja, es ist möglich, für die Durchführung des Tests und ausschließlich dafür die Wohnung zu verlassen. Dabei sollte man unbedingt die AHA-Regeln beachten und nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.

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