Vor 60 Jahren nahm Deutschlands erste Radarfalle ihren offiziellen Dienst auf. Seitdem sind Blitzer der Schrecken aller Autofahrer. Wir stellen die verschiedenen Gerätetypen vor.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Stuttgart - Immer wieder waren sie der blanken Wut der Temposünder ausgesetzt: Radarfallen wurden beschossen, angezündet, abgesägt, mit Farbe besprüht und mit Klebeband umwickelt. Vor 60 Jahren nahm das erste Radargerät in Deutschland seinen offiziellen Dienst auf, das allzu flotte Autofahrer gerichtsfest überführen sollte.

 

Die erste Radarfalle

1956 wurde der Prototyp VRG 1 der Firma Telefunken auf der Internationalen Polizeiausstellung in Essen vorgestellt. Nach ersten Feldversuchen trat die Radarfalle als Weiterentwicklung VRG 2 ihren bundesweiten Siegeszug an. Im Regierungsbezirk Düsseldorf wurde sie am 15. Februar 1959 erstmals in Deutschland zur Geschwindigkeitskontrolle genutzt.

Zuvor war die Zahl der jährlichen Verkehrstoten trotz des relativ geringen Verkehrsaufkommens auf 13 000 in die Höhe geschnellt. Mit Blitzlicht konnten nun sogar in der Nacht Temposünder erwischt werden. Die Zeitungen feierten die neue „Wunderwaffe“ der Polizei, die ihrerseits davon begeistert war, „statistisch gesehen jeden Autofahrer alle zehn Tage kontrollieren zu können“.

Starenkasten

Der Klassiker unter den Messgeräten ist der stationäre „Starenkasten“. Meist ist er so verbaut, dass er je nach „Schießrichtung“ für beide Fahrtrichtungen einsetzbar ist. Dabei werden drei Messingstränge im Abstand von etwa einem Meter wenige Zentimeter tief quer zur Fahrbahn verlegt, erläutert Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Fährt ein Auto darüber, wird durch die Verformung der empfindlichen Kristalle Elektrizität erzeugt. Aus dem Abstand der Messingstränge wiederum kann die Geschwindigkeit errechnet werden. „Der Starenkasten an sich ist nur noch für das Foto zuständig.“

Gebühreneinzugsmaschinen

Immer häufiger sind silberne Säulen mit dunklen Ringen am Fahrbahnrand zu sehen. Dahinter verbirgt sich ein Laser-Messsystem. „Bei der Lasertechnik werden Lichtimpulse ausgesendet, die von den Fahrzeugen reflektiert werden. Daraus lässt sich die Geschwindigkeit errechnen“, sagt Sebastian Ramb von Vitronic. Die Firma stellt Geschwindigkeitsmessgeräte her und hat sich auf Laser spezialisiert. Bis zu vier Fahrspuren lassen sich dadurch abdecken. Im Gegensatz zu Starenkästen gibt es bei den voll digitalisierten Systemen keine Filmspulen mehr, die gewechselt werden müssten.

Laser-Blitzer

Viele der größten deutschen Städte rüsten derzeit bei Blitzern auf. Den Kommunen bringt das Millioneneinnahmen. In Hamburg wird an 40 Standorten dauerhaft geblitzt. Fast 20 Millionen Euro sind 2018 in die Kasse geflossen – drei Millionen Euro mehr als 2017.

In keiner der zehn größten deutschen Städte sind so viele stationäre Blitzer im Einsatz wie in Köln: 39 stationäre Blitzer, zehn semistationäre Anlagen, sieben Radarwagen und zwei Blitztonnen. In Stuttgart sind 34 stationäre Blitzer und sechs Fahrzeuge sind im Einsatz. Mobile und fest installierte Geräte brachten der Stadtkasse 2017 mehr als elf Millionen Euro ein.

Blitzer-Strecke

Autofahrern auf der Bundesstraße 6 in Laatzen bei Hannover drohen Strafzettel, wenn sie auf dem über zwei Kilometer langen überwachten Straßenabschnitt das Tempolimit missachten. Eine neue Radaranlage namens „Section Control“ erfasst das Tempo nicht an einer Stelle, sondern ermittelt die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem längeren Abschnitt, wo die Autofahrer vom Gas gehen sollen.

Belgien, die Niederlande und Österreich nutzen die Technik seit Jahren mit großem Erfolg für die Verkehrssicherheit. Das bei der Einfahrt in den Straßenabschnitt erstellte Foto wird zunächst verschlüsselt, ebenso wie das zweite Foto beim Verlassen der Sektion. Nur wenn der Abgleich beider Bilder eine Tempoüberschreitung ergibt, wird ein Blitzer-Foto mit dem Gesicht des Fahrers angefertigt.

Blitzer-Anhänger

Im Kampf gegen Raser hat die Polizei einen neuen Trumpf in der Hand – den „Enforcement Trailer“, der als geparkter „Anhänger“ getarnt ist. Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und NRW haben die mobilen Super-Blitzer der Firma Vitronic aus Wiesbaden bereits im Einsatz. Durch neuste Lasermesstechnik misst er sicherer als herkömmliche Radargeräte die Geschwindigkeit.

Laut Hersteller wird gleichzeitig über mehrere Spuren hinweg geblitzt. Fährt jemand zu schnell, lösen die Kamera und eine rote Blitzlampe aus. Neu neben dem Aussehen ist, das der Blitzer über fünf Tage am Stück im Dauerbetrieb sein kann – Tag und Nacht. Mehrere Akkus sorgen für die nötige Stromversorgung.

Lichtschranken

Auch die Lichtschrankenmessung kommt immer öfter zum Einsatz. Modelle wie das „ESO ES 3.0“ verfügen über fünf Sensoren. Fährt ein Auto hindurch, kann aus der vergangenen Zeit zwischen den Unterbrechungen die Geschwindigkeit errechnet werden, erklärt Jens Dötsch, Fachanwalt für Verkehrsrecht. „Parallel dazu wird auch hier meist ein Fotokasten für das Beweisbild aufgebaut.“ Wenn die Polizei auf Autobahnen zur Messung unterwegs ist, wird die Geschwindigkeit meist via Video gemessen. „Als Referenzwert gilt dann die Geschwindigkeit des Polizeiwagens.“

Bußgelder

Wer außerorts 25 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, muss laut Bußgeldkatalog 70 Euro zahlen – dazu kommt noch ein Punkt in Flensburg. 50 Kilometer pro Stunde über der Höchstgeschwindigkeit sind innerorts keine gute Idee. Kostet Geld (200 Euro), zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

2096 Mal: So oft hat es bei einer zehnstündigen Aktion der Verkehrspolizei Ludwigsburg auf der A 81 bei Ditzingen geblitzt. Der „Spitzenreiter“ in der Statistik fuhr doppelt so schnell wie erlaubt. Die Quittung: 600 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Warnsysteme

Wer Apps zur Blitzerwarnung oder Radarwarner während der Fahrt einsetzt, sollte aufpassen. „Grundsätzlich ist kein Warnsystem erlaubt“, erklärt Verkehrsrechtler Jens Dötsch. Hier drohe ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. „Im schlimmsten Fall kann sogar das entsprechende Gerät eingezogen werden.“

Verboten ist die Anschaffung der Apps nicht, bei der Nutzung im Auto begibt man sich in eine juristische Grauzone. Denn bislang ist nicht abschließend geklärt, ob die Nutzung der Apps auch für den Beifahrer verboten ist. Das Warnen vor Blitzern durch die Lichthupe ist nicht erlaubt, mit Handzeichen hingegen darf man aber durchaus warnen.

Kuriose Verkehrssünder

Die Geschwindigkeitskontrolle ist sogar deutlich älter – nämlich 113 Jahre. 1906 maßen eifrige Polizisten im badischen Kehl das Tempo von Kraftfahrern im Geschwindigkeitsrausch. Auf einer bestimmten Streckenlänge wurden Autofahrer mit Fahnenzeichen und Taschenuhr „überführt“. Inzwischen sind mehr als 1800 Geräte als fest montierte „Starenkästen“ über Baden-Württemberg verteilt.

Fotogalerien im Internet zeigen kuriose Aufnahmen der Blitzer-Kameras: Enten im Tiefflug, Hubschrauber, Lamas, der Weihnachtsmann, die Oma mit Rollator, einen galoppierenden Schimmel – alle hatten es eilig, oder gerieten aus Versehen ins Visier von Radar und Laser.