Die Familie von Siegfried Buback weiß bis heute nicht mit letzter Sicherheit, welches RAF-Mitglied den Generalbundesanwalt 1977 erschossen hat. Einen Antrag auf Klageerzwingung lehnte das Stuttgarter Oberlandesgericht nun ab.

Stuttgart - Angehörige des 1977 von der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF) erschossenen Generalbundesanwalts Siegfried Buback sind mit ihrem Antrag auf Klageerzwingung gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte laut Mitteilung vom Montag die Entscheidung des Generalbundesanwalts vom Februar, kein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Mord gegen die Ex-RAF-Mitglieder Siegfried Haag und Roland Mayer wegen des Anschlags auf Buback und seine zwei Begleiter am 7. April 1977 einzuleiten.

 

Die Antragsteller, Bubacks Sohn Michael und sein Bruder Horst, seien eine schlüssige Schilderung des Sachverhaltes und Beweismittel schuldig geblieben, hieß es zur Begründung.

Der Antrag sei auch deshalb unbegründet, weil niemand wegen einer Tat mehrmals verurteilt werden darf. Haag und Mayer waren im Juli 1979 wegen mehrerer Delikte wie Raub, Diebstahl und unerlaubten Mitführens von Schusswaffen, auch wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 14 beziehungsweise 12 Jahren Haft verurteilt worden. Der 6. Strafsenat geht davon aus, dass damit Strafklageverbrauch eingetreten ist. Zum Zeitpunkt des Karlsruher Attentats 1977 saßen die beiden bereits einige Monate in Haft.

Aussage Beckers deutete auf Täter hin

Bubacks Sohn Michael und dessen Onkel Horst Buback hatten die Klageerzwingung beantragt, nachdem sich das OLG Stuttgart im Strafverfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker dahingehend geäußert haben soll, dass eine Tatbeteiligung der beiden Männer an dem Anschlag naheliegend sei.

Die näheren Umstände des Attentats auf Buback sind bis heute nicht geklärt. Der Generalbundesanwalt, sein Fahrer und ein Justizbeamter waren in Bubacks Dienstwagen von zwei RAF-Mitgliedern auf einem Motorrad erschossen worden. Ein drittes Mitglied wartete mit einem Fluchtfahrzeug auf die beiden. Bislang ist nur Christian Klar wegen Tatbeteiligung verurteilt worden. Mehrere andere RAF-Mitglieder haben wegen der Planung des Attentats Haftstrafen verbüßt.