Ein Jahr und zwei Monate müsste Verena Becker eigentlich noch wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback absitzen. Nun muss der Strafsenat in Stuttgart entscheiden, ob sie diese noch antreten muss.

Ein Jahr und zwei Monate müsste Verena Becker eigentlich noch wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback absitzen. Nun muss der Strafsenat in Stuttgart entscheiden, ob sie diese noch antreten muss.

 

Stuttgart/Baden-Baden - Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat am Montag die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker angehört. Es ging um die Frage, ob sie noch einmal in Strafhaft komme, bestätigte ein Gerichtssprecher einen Bericht von „SWRinfo.“ Eine Entscheidung des Strafsenats werde in den nächsten Wochen erwartet.

Die frühere Terroristin war im Sommer 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Davon sind noch ein Jahr und zwei Monate offen. Die Strafe ist rechtskräftig. Der Strafsenat muss nun entscheiden, ob die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder Becker nochmals in Haft kommt.

Für den Anwalt von Nebenkläger Michael Buback steht dem SWR-Bericht zufolge fest, dass Becker nicht mehr ins Gefängnis kommt. Rechtsanwalt Ulrich Endres sagte demnach: „Die Nebenklage ist realistisch und weiß, wie der Senat in Stuttgart entschieden hat und die Entscheidung war so, dass man den Rest der Strafe zur Bewährung aussetzen kann und das wird geschehen.“

Generalbundesanwalt Buback, sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizbeamte Georg Wurster waren 1977 von einem Motorrad aus mit einem halbautomatischen Gewehr erschossen worden. Wer die beiden Attentäter auf dem Motorrad waren, konnte das OLG trotz einer sehr umfangreichen Beweisaufnahme nicht aufklären.