Im Prozess gegen die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker hat die Bundesanwaltschaft mit ihrem Plädoyer begonnen. Ihrer Meinung nach hat Becker nicht auf Siegfried Buback geschossen.

Stuttgart - Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag mit ihrem Plädoyer begonnen. Nach ihrer Auffassung war Becker nicht unmittelbar als Schützin am Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 beteiligt.

 
„Es gibt keine belastbaren Hinweise, die auch nur ansatzweise auf eine unmittelbare Täterschaft als Schützin hindeuten könnten“, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Die 59-jährige Becker ist angeklagt, als Mittäterin am Mordanschlag auf Buback beteiligt gewesen zu sein.

„Haltlose Spekulationen“

Hemberger widersprach den von Nebenkläger Michael Buback geäußerten Vermutungen, es habe eine „schützende Hand“ für die Angeklagte gegeben. Dies seien „haltlose Spekulationen“. Von staatlicher Seite sei „die Aufklärung des Anschlags gefördert und gestützt“ worden.

Wer vom Soziussitz eines Motorrads aus die tödlichen Schüsse auf Buback und seine beiden Begleiter abfeuerte, konnte in dem mehr als anderthalb Jahre dauernden Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nicht geklärt werden. Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft soll voraussichtlich bis zum frühen Abend dauern. Ein Urteil soll am 6. Juli verkündet werden.