Im RAF-Prozess gegen Verena Becker ordnet das Gericht Beugehaft gegen Haag und Mayer an.

Stuttgart - Im Stuttgarter RAF-Prozess gegen Verena Becker hat das Oberlandesgericht Beugehaft gegen die früheren Terroristen Siegfried Haag und Roland Mayer angeordnet. Beide haben kein Recht, die Auskunft zu verweigern, entschied das Gericht am Donnerstag. Es werde Haft zur Erzwingung der Aussage bis zu einer Dauer von sechs Monaten angeordnet. Die Vollstreckung setzte das Oberlandesgericht aber vorläufig aus. Es will warten bis der Bundesgerichtshof die Sache endgültig geklärt hat.

 

Haag und Mayer kündigten Beschwerde an

Haag und Mayer kündigten Beschwerde gegen die Entscheidung an. Becker ist angeklagt, weil sie bei der Entscheidung für den Anschlag auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback sowie der Organisation eine maßgebliche Rolle gespielt haben soll. Der Sohn des Ermordeten, Michael Buback, glaubt, dass Becker seinen Vater erschossen hat. Das Gericht wollte die beiden früheren Terroristen, die zur zweiten Generation der RAF gehörten, im Zusammenhang mit dem Buback-Mord anhören. Der Anschlag markierte den Beginn des Terrorjahrs 1977 in Deutschland. Haag und Mayer seien grundsätzlich verpflichtet, Angaben über die Planung und Durchführung der „Offensive 77“ zu machen, erklärte der Strafsenat. Auf die Vernehmung der Zeugen könne nicht verzichtet werden. Haag und Mayer könnten nicht mehr wegen der „Offensive 77“ strafrechtlich verfolgt werden, hieß es. Weil Haag am 31. Verhandlungstag keine Angaben machte, wurde auch ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro verhängt. Ebenso gegen Mayer. Der heute 66-jährige Haag hatte erklärt, er wolle sich nicht selbst belasten und sich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen.

Haag bereits früher verurteilt

Haag war damals schon vor dem Anschlag verhaftet worden. Er war von November 1976 bis 1987 in Haft. Der ehemalige Anwalt war später unter anderem wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Haag baute die RAF mit anderen wieder auf, nachdem die Gründer um Andreas Baader hinter Gitter waren. Wie Haag hatte zuvor auch Mayer die Aussage verweigert. Beide planten die Anschlagserie der „Offensive 77“ mit. Haag war vor seiner Verhaftung einer der Anwälte von Baader. Er hatte während des Hungerstreiks der inhaftierten Terroristen als Kurier fungiert. Haag hatte auch Mitglieder für die Terrorgruppe rekrutiert. Unter anderem auch jene, die 1975 die deutsche Botschaft in Stockholm besetzten. Er hatte damals nicht an der Geiselnahme teilgenommen, aber die Planungen forciert. Bei der Verhaftung von Haag und Mayer wurden Unterlagen gefunden, die Hinweise auf geplante Aktionen enthielten. Die Hinweise konnten die Ermittler aber erst im Nachhinein entschlüsseln. Mayer ist inzwischen 56 Jahre alt und arbeitet als Büroangestellter in Karlsruhe. Auch er war zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die ehemalige Terroristin Sigrid Sternebeck machte ebenfalls keine Angaben. Sie war 1980 in der früheren DDR untergetaucht. Später trat sie als Kronzeugin auf und wurde 1992 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die 61-Jährige arbeitet als Fotografin und lebt in Bremen, wie sie berichtete. Ihr hatte das Gericht die Verweigerung von Auskünften zugebilligt.