Die Generalbundesanwaltschaft legte jedoch dar, dass von der Heyde in seiner Laufbahn Informationen mit Mitteln des investigativen Journalismus an die Öffentlichkeit gebracht habe. Dass er es gerade im Fall Becker mit seinem Ethos vereinbaren könne, Informationen über 34 Jahre zurückzuhalten, erscheine daher zweifelhaft.

 

Von der Heyde wehrte sich gegen den Vorwurf. Wenn er sein Wissen nach 1991 öffentlich gemacht hätte, wäre ihm vorgeworfen worden, etwas dem Hörensagen nach vorzubringen. „Und das ist ja auch heute so.“

Beckers Verteidiger Hans Wolfgang Euler fragte von der Heyde, ob Lochte den Präsidenten des Bundeskriminalamts, Horst Herold, der mit dem Verfassungsschützer bekannt war, nicht über die Täterschaft der RAF-Terroristin informiert habe. Der Journalist sagte, dass er es nicht wisse, es sich aber nicht vorstellen könne.

Buback bezweifelt Haargutachten

Auf die Frage, weshalb er sein Wissen erst im Februar 2011 öffentlich machte, sagte der 73-jährige von der Heyde, dass ihn das Buch von Bubacks Sohn Michael dazu veranlasst habe. Ihn und den 1991 verstorbenen Lochte habe ein Vertrauensverhältnis verbunden.

Zweifel an von der Heydes Aussage

Die Generalbundesanwaltschaft legte jedoch dar, dass von der Heyde in seiner Laufbahn Informationen mit Mitteln des investigativen Journalismus an die Öffentlichkeit gebracht habe. Dass er es gerade im Fall Becker mit seinem Ethos vereinbaren könne, Informationen über 34 Jahre zurückzuhalten, erscheine daher zweifelhaft.

Von der Heyde wehrte sich gegen den Vorwurf. Wenn er sein Wissen nach 1991 öffentlich gemacht hätte, wäre ihm vorgeworfen worden, etwas dem Hörensagen nach vorzubringen. „Und das ist ja auch heute so.“

Beckers Verteidiger Hans Wolfgang Euler fragte von der Heyde, ob Lochte den Präsidenten des Bundeskriminalamts, Horst Herold, der mit dem Verfassungsschützer bekannt war, nicht über die Täterschaft der RAF-Terroristin informiert habe. Der Journalist sagte, dass er es nicht wisse, es sich aber nicht vorstellen könne.

Buback bezweifelt Haargutachten

Der Nebenkläger und Sohn Siegfried Bubacks, Michael, zog im Laufe des Prozesstages zudem ein Haargutachten in Zweifel. Die Gutachter hätten nicht berücksichtigt, wann die untersuchten Haare auf die Kleidungsstücke gekommen seien.

Eine Färbung verändere die Haare, deshalb sei es wichtig zu wissen, wann die untersuchten Haare ausgefallen seien. Buback und die Vertreter der Bundesanwaltschaft gerieten am Donnerstag in der Frage aneinander, weshalb der Hinweis eines Zeugen vom 7. April 1977 nicht weiter geprüft worden sei. Dieser hatte nach Angaben eines Polizeibeamten ausgesagt, in den Tagen vor dem Anschlag immer wieder zur nahezu selben Zeit ein Motorrad mit zwei Personen gesehen zu haben. Eine Person sei weiblich gewesen.