Bei G20-Krawallen zerstörte Autos können von der Kasko ersetzt werden – Randalierer können bei Verletzungen aber nicht auf Versicherungsschutz hoffen.

Korrespondenten: Knut Krohn (kkr)

Stuttgart - Zahlreiche zerstörte Autos, beschmierte Häuser und verletzte Demonstranten: Die Proteste zum G20-Gipfel haben zu zahlreichen Schäden geführt.

 

Immer wieder wird im Netz die Frage gestellt, wem denn am Ende die Rechnung präsentiert wird. Oder konkreter formuliert: Wer bezahlt, wenn mein Auto während der Krawalle in Flammen aufgegangen ist?

Einige dieser Folgen lassen sich nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft durch Versicherungen abfedern. Hier ein kurzer Überblick:

Ausgebrannte Autos gibt es viele in Hamburg. An sich müsste der Verursacher dafür zahlen, doch der ist in solchen Demonstrationsszenarien meist nicht auszumachen. Der Schaden kann aber über die Teilkaskoversicherung reguliert werden. Diese tritt ein bei Schäden durch Feuer oder Böller und übernimmt auch den Ersatz zerstörter Autoscheiben – Folgen für den Schadenfreiheitsrabatt hat dies nicht.

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Vandalismusschäden an Autos etwa durch Steinwürfe deckt die Vollkaskoversicherung ab. Hier führt der Ausgleich des Schadens aber zu einem höheren Schadensfreiheitsrabatt. Ganz leer gehen Autofahrer aus, die nur eine Haftpflichtversicherung haben - diese leistet nämlich nur etwas, wenn Versicherte selbst einen Schaden verursachen.

An Häusern entstandene Beschädigungen durch Brandsätze werden durch die private Wohngebäude- und Hausratversicherung ausgeglichen. Dagegen sind etwa durch Steinwürfe beschädigte Außenfassaden nicht automatisch mitversichert, nur meist teurere Versicherungen decken etwa „böswillige Beschädigungen“ oder „innere Unruhen“ mit ab. Hier muss der Versicherte den Einzelfall prüfen.

Verletzte Demonstranten können bei dauerhaften Beeinträchtigungen zwar auch auf Versicherungsschutz hoffen. Hier dürfte aber genau geschaut werden, ob sich die Verletzten bewusst Gefahren aussetzten. Wer also die Randale in Hamburg etwa mit anzettelte, bekommt keinen Versicherungsschutz – wenn aber ein an den Krawallen unbeteiligter Demonstrant Schäden erleidet, kann dies auch abgedeckt sein.

Eine teilweise oder vollständige Berufsunfähigkeit als Folge könnte von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden. Bei dauerhaften körperlichen oder gesundheitlichen Schäden zahlt außerdem die private Unfallversicherung, unabhängig von der Berufsfähigkeit.

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