Das Amtsgericht verurteilt einen 18-Jährigen zu einer Haftstrafe auf Bewährung und zieht dabei den Paragrafen für verbotene Autorennen.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Erneut ist in Stuttgart ein junger Autofahrer nach dem sogenannten Raserparagrafen verurteilt worden. Ein 18-jähriger Cabriolet-Fahrer hatte im Juli 2021 einen Fußgänger, der unvermittelt auf einer dreispurigen Bundesstraße in der Innenstadt aufgetaucht war, angefahren und tödlich verletzt. Dafür verhängte das Jugendschöffengericht eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bemerkenswert dabei: „Der Schuldspruch ging über den Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft hinaus“, stellt Amtsgerichtssprecher Joachim Spieth fest.