Die Staatsanwaltschaft Bremen hat ein Ermittlungsverfahren gegen eine Bremerhavener Kneipe eingestellt. Nun hat sie ihre rassistische Getränkekarte geändert. Dafür nimmt sie jemand anderen aufs Korn.

Bremen - Wer ein dunkelfarbiges Getränk „Bimbo“ nennt, greift damit nicht die Menschenwürde von schwarzen Menschen an und kann daher nicht wegen Volksverhetzung belangt werden. Mit dieser Begründung hat die Staatsanwaltschaft Bremen ein Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsleitung einer Kneipe in Bremerhaven eingestellt. Die Gaststätte Union-Stuben hatte einen Drink namens „Bimbo“ angeboten und dazu auf der Getränkekarte die Karikatur eines Schwarzen mit wulstigen Lippen abgebildet.

 

Eine Mitbegründerin des Bündnisses „Bremerhaven bleibt bunt“ hatte deshalb Anzeige erstattet. Gegen die Einstellung des Verfahrens hat sie jetzt Beschwerde eingelegt. Sie hält den Namen und die Karikatur für rassistisch, diskriminierend und menschenverachtend. Es sei an der Zeit, die Belange der Betroffenen „ernster zu nehmen und neu zu gewichten“. Deshalb fordert sie, auch im Namen des Bündnisses „Bremerhaven bleibt bunt“, eine Weiterführung der Ermittlungen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist „allein die Verwendung eines diskriminierenden bzw. im Einzelfall grundsätzlich beleidigenden Begriffes ohne das Hinzutreten darüber hinausgehender weiterer Umstände“ keine Volksverhetzung. Denn dafür wäre ein Angriff auf die Menschenwürde nötig, der „den Menschen im Kern seiner Persönlichkeit trifft“ und ihn zur „Unperson“ mache. Außerdem gebe es keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten „aus niederträchtiger, bewusst feindseliger Gesinnung“ gehandelt hätten, heißt es in dem Schreiben an die Anzeigeerstatterin.

Der Likörhersteller Mast-Jägermeister ging auf Distanz zu der Kneipe

Keine näheren Ausführungen macht die Staatsanwaltschaft zu der Karikatur, mit der die Kneipe ihren Drink auf der Getränkekarte präsentierte. Es handelte sich dabei um den dunkelhäutigen Piraten aus den „Asterix“-Comics, dessen Shirt mit dem Schriftzug „Bimbo“ versehen wurde.

Nach ersten Medienberichten über die Strafanzeige hatten sich die deutschen und französischen „Asterix“-Verleger scharf von dieser „fälschlichen Nutzung“ distanziert, die gegen alle „Asterix-Werte“ wie Antirassismus und Weltoffenheit verstoße. Auch der Likörhersteller Mast-Jägermeister ging auf Distanz zu der Kneipe, die mit großen „Jägermeister“-Emblemen an der Fassade für sich wirbt. Als beide Konzerne sogar rechtliche Schritte androhten, kündigte die Gaststätte an, den „allseits beliebten ‚Bimbo‘“ in „Schwarzer Teufel“ umzutaufen. Auf Facebook schrieb sie dabei von einem weiteren „Sieg für den Tugendterror“ und kritisierte „linken Rassismuswahn“.

Außerdem präsentierte die Kneipe einen neuen Drink mit dem Namen Rotgrüner Faschist. Als Illustration dient eine Mussolini-Figur, die den Namen des italienischen Faschisten trägt, den man mit dem Nachnamen der Anzeigeerstatterin kombiniert hat. Auch dagegen hat die Bremerhavenerin jetzt Anzeige erstattet.